Betriebe könnten Asylsuchende gut gebrauchen. Doch die rechtliche Lage ist nicht immer eindeutig. Viele Handwerker fordern daher die Politik auf zu handeln.
Karin Birk

Seit Jahren bilden Bianca Mischke und ihr Mann Rainer Lehrlinge mit Migrationshintergrund aus. "Ich würde auch einen Flüchtling einstellen", sagte Mischke, die mit ihrem Mann eine Bäckerei in Stuttgart betreibt. So lange sie allerdings nicht wissen, ob den Flüchtlingen während der Ausbildung die Abschiebung droht, lassen sie lieber die Finger davon.
Weil das so ist, hat die Handwerkskammer Region Stuttgart einen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und den Oberbürgermeister von Stuttgart, Fritz Kuhn, geschrieben (beide Grüne). "Hat jemand den Leistungswillen, sollte er unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus zumindest während der Ausbildung und auch danach in seinem Beruf hier arbeiten dürfen. Das macht in vielerlei Hinsicht Sinn", fordert der Stuttgarter Kammerpräsident Rainer Reichhold.
Soziale Verantwortung und neue Mitarbeiter
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat derweil einen Mitarbeiter eingestellt, der sich gezielt darum kümmert, Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien oder anderen Ländern in Handwerksberufe zu vermitteln. "Zur Berufsorientierung besuche ich die jungen Flüchtlinge direkt in deren speziell eingerichteten Vorbereitungsklassen in den Berufsschulen und berate auch unsere Betriebe in dieser Hinsicht", sagt Christoph Karmann, dessen Stelle vom bayerischen Arbeitsministerium gefördert wird.
Für den neuen Präsidenten der Münchner Kammer, Georg Schlagbauer, liegt das Engagement auf der Hand: "Mit der Ausbildung von jungen Flüchtlingen kommen unsere Betriebe nicht nur der sozialen Verantwortung des Handwerks nach, sondern können auch freie Lehrstellen besetzen."
Auch in anderen Regionen Deutschland bemühen sich Kammern und Wirtschaftsverbände um die Integration von Flüchtlingen in die duale Ausbildung. Wichtig ist nach Ansicht von Tobias Klaus von der Menschenrechtsorganisation Pro-Asyl, dass für die Betroffenen schnell und ausreichend viele Sprach- und Integrationskurse angeboten werden. Hier gibt es noch Engpässe.
Handwerk bringt junge Flüchtlinge in Arbeit
Rechtlich ist die Lage nicht immer eindeutig. Erleichtert wird die Stellung junger Asylsuchender nun dadurch, dass die Frist bis zu einer Arbeitserlaubnis von neun auf drei und für Geduldete von zwölf auf drei Monate verkürzt wurde. Zudem wurde die so genannte Vorrangregelung, also die Frage, ob sich für den Ausbildungsplatz ein anderer EU-Bürger interessiert, für Auszubildende schon vor einiger Zeit abgeschafft.
Bereits Anfang der 90er Jahre hatten Handwerksbetriebe junge Flüchtlinge in Arbeit gebracht, die während des Balkankriegs nach Deutschland gekommen waren. Anders als damals gibt es heute eine Vielzahl an Förderangeboten für die Flüchtlinge.