Bundesregierung plant neuen Vorstoß Fahrverbot für Straftäter: Koalition will Gesetzentwurf vorlegen

Steuerbetrüger, Ladendiebe und Autoknacker: Straftäter sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig mit dem Führerscheinentzug bestraft werden können. Ein entsprechendes Gesetz ist in Planung – die Idee aber bereits seit langem umstritten.

Straftäter sollen künftig auch mit Führerscheinentzug bestraft werden können. - © Foto: M. Schuppich/Fotolia

Straftäter sollen von 2016 an auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll Justizminister Heiko Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Koalitionskreise. Ein Sprecher von Maas sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, man prüfe die Umsetzung dieses Vorhabens. "Zum Zeitplan kann ich mich derzeit nicht äußern", ergänzte er.

Das Vorhaben hat die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Darin heißt es: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."

Strafe von Situation des Täters abhängig

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten bei einer Klausur in Göttingen kürzlich bekräftigt: "Es gibt zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben. Es ist aber wichtig, dass Sanktionen auch passgenau verhängt werden, um eine Wirkung zu entfalten." Offen ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch, bei welchen Delikten genau ein Führerscheinentzug als Strafe eingesetzt werden soll und wie die Pläne rechtlich umgesetzt werden.

"Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionenkatalog an die Hand zu geben", sagte Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) gegenüber der Rheinischen Post. "Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt als dies etwa eine Geldstrafe könnte." Es sei von der persönlichen Situation des Täters abhängig, "ob das Fahrverbot oder etwa das Verbot, einen Führerschein zu erwerben, die richtige Sanktion für die Tat" sei. "Diese Wertung soll dann richtigerweise auch durch den Richter getroffen werden, der dazu eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vornimmt", sagte Strobl.

ADAC: Gleichheitsgrundsatz wird verletzt

Auch Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) ist von dem Vorhaben überzeugt. Er hatte sich schon vor einem Jahr für ein Fahrverbot für Steuersünder ausgesprochen. Den Gerichten müsse ein großer Instrumentenkoffer mit passenden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sagte er der "Rheinischen Post". "Denn Strafe muss den Täter da treffen, wo es wehtut. Das ist individuell sehr verschieden."

Kritik kam hingegen erneut vom ADAC. "Der Führerscheinentzug hat seit jeher einen erzieherischen Charakter ausschließlich im Straßenverkehr. Und dabei muss es bleiben", sagte ein ADAC-Sprecher. Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten .

 Der Club warnt vor "Zwei-Klassen-Justiz". Der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt, weil ein Verbot Wenig- und Vielfahrer wie Berufspendler ungleich belaste. Anwälte und Richter sehen die erzieherische Wirkung als "Denkzettel" für Verkehrssünder gefährdet. Wer auf dem Land wohne, werde zudem stärker belastet als Stadtmenschen, die auf öffentlichen Nahverkehr zurückgreifen könnten. Und wer genug Geld habe, könne sich ja auch chauffieren lassen.

Fahrverbot bislang nur als Nebenstrafe

Die Idee, Straftäter mit Führerscheinentzug zu bestrafen ist alt. Schon 1992 hatte der Deutsche Juristentag in Hannover einen Vorschlag debattiert, nach dem Fahrverbote nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten ausgesprochen werden sollten, sondern generell - also auch dann, wenn kein Auto im Spiel ist. Doch daraus wurde bis jetzt nichts. Bundesregierungen verschiedener Couleur scheiterten mit Vorstößen für ein Fahrverbot als Hauptstrafe.

Bis heute sind Fahrverbote im Strafrecht nur als Nebenstrafe vorgesehen - sie können nur zusätzlich verhängt werden, neben einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Außerdem gilt eine Befristung auf ein bis drei Monate Dauer und ein Bezug zum Fahren eines Kraftfahrzeugs. Gut 27.300 strafrechtliche Fahrverbote wurden 2012 verhängt, oft wegen Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung.

Zwar bekräftigten die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD zuletzt den Willen zu einem neuen Anlauf beim Fahrverbot als Alternativstrafe. Doch auch die Gegner bringen sich in Stellung. Als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" beurteilt die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul das Vorhaben, ganz ähnlich wie ihre Kollegin von der Linksfraktion, Halina Wawzyniak. Am Ende könnte ein schwarz-rotes Fahrverbot also vor dem Bundesverfassungsgericht landen. dpa / dhz