Ein Leitfaden der EU-Kommission soll den Mitgliedstaaten helfen, den Aufenthaltsstatus neuer Zuwanderer aus der EU zu bestimmen – und dadurch die Zuständigkeit für Sozialleistungen zu klären. Ob das die Debatte um Arbeitnehmerfreizügigkeit und Armutszuwanderung abmildert, ist fraglich.

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden vorgelegt, um möglichen Sozialmissbrauch durch arme Zuwanderer vorzubeugen. Dieser soll den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit helfen.
Unterschieden werden darin Konzepte des "gewöhnlichen Aufenthalts", des "vorübergehenden Aufenthalts" und des "Aufenthalts". Diese Unterscheidung ist dafür ausschlaggebend, welcher EU-Staat für Sozialleistungen aufkommen muss. Laut EU-Kommission haben "Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige in dem Land Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit, in dem sie arbeiten. Nicht erwerbstätige Personen sind in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts anspruchsberechtigt."
Verschiedene Kriterien bestimmen Aufenthaltsstatus
Im Leitfaden wurden verschiedene Kriterien aufgenommen, anhand derer die Staaten den "gewöhnlichen Aufenthalt" feststellen können. Dazu zählen beispielsweise die familiären Verhältnisse, die Dauer des Aufenthalts, Merkmale der Erwerbstätigkeit, und der "Wille der Person, wie er sich aus sämtlichen Umständen erkennen lässt, belegt durch tatsachengestützte Nachweise."
In Deutschland gilt der gewöhnliche Aufenthalt per Gesetz, wenn sich eine Person "unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt." Meist gilt das ab einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten.
Leitfaden soll Debatte um Arbeitnehmerfreizügigkeit abmildern
Der Leitfaden soll die Diskussionen in den Mitgliedstaaten – allen voran in Deutschland und Großbritannien – über die vermeintliche Zuwanderung in die Sozialsysteme klären. Vor allem angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit 1. Januar auch für Rumänen und Bulgaren gilt, hatten die Länder eine große Zuwanderung aus den beiden Staaten befürchtet und strengere Regeln gefordert.
Dies lehnte die EU-Kommission ab. "Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen", sagte László Amdor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.
Die derzeitige deutsche Handhabung ist nach Ansicht der Kommission allerdings unzulässig. Neue Zuwanderer erhalten hierzulande in den ersten drei Monaten grundsätzlich keine Sozialhilfe, es sei denn, sie haben eine Anstellung oder sind selbstständig tätig. Deutschland müsse jeden Antrag einzeln prüfen, hatte es in der vergangenen Woche aus Brüssel geheißen.
Kauder: Haltung der Kommission ist inakzeptabel
Unions-Fraktionschef Volker Kauder hält die Haltung der Kommission indessen für inakzeptabel: "Würde sich ihre Ansicht durchsetzen, würde es vermutlich einen erheblichen Zustrom von Menschen geben, die allein wegen der Hartz IV-Zahlungen nach Deutschland kommen würden."
Auch der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), kritisierte die Aussage der EU-Kommission. Schon mehrfach habe "unkoordiniertes Vorgehen innerhalb der EU-Kommission" beträchtlichen Schaden angerichtet", sagte Schulz gegenüber dem Nachrichtenportal Spiegel Online. Die sozialhilfe- und arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen für Migranten innerhalb der EU lägen in den Händen der Mitgliedsstaaten. sch