Was wir noch zu sagen hätten, soll auf keinen Fall verlorengehen. Deshalb gibt es seit Jahresanfang ein zentrales Register für Testamente. Nachlassverfahren sollen damit schneller, effizienter und sicherer werden. Doch welche Daten werden hier gespeichert, wie läuft die Aufnahme in das Register ab und wie teuer ist ein Eintrag? – Die Antworten zeigen, was hierbei zu beachten ist. - Von Andreas Jalsovec
Es ist eine Arbeit, die die Standesbeamten wohl noch bis ins Jahr 2016 beschäftigten wird: Rund 5000 sogenannte Testamentsverzeichnisse gibt es an deutschen Standesämtern. Auf gelben Karteikarten ist dort fein säuberlich aufgelistet, wer wann und wo seinen letzten Willen amtlich hinterlegt hat. Gut und gerne 18 Millionen solcher Karten gibt es. Derzeit stellen die Mitarbeiter der Ämter sie zusammen. Sie werden dann nach und nach mit Lastwagen abgeholt und nach Berlin gekarrt. Dort hat zum Jahresanfang das Zentrale Testamentsregister seine Arbeit aufgenommen.
Betrieben wird es von der Bundesnotarkammer. Sie hat dafür einen gesetzlichen Auftrag. In dem riesigen Datenspeicher laufen künftig Informationen über alle Testamente zusammen, die bei einem Notar erstellt oder einem Amtsgericht hinterlegt wurden. Auch die gelben Karten werden dafür in den Computer eingegeben.
"Es soll vor allem gewährleisten, dass ein Testament im Erbfall auch schnell gefunden wird", sagt Thomas Diehn, Geschäftsführer bei der Bundesnotarkammer. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Hintergrund ist das umständliche Karteikartensystem. Es funktioniert so: Stirbt jemand, benachrichtigt das Standesamt am Sterbeort darüber zuerst das Standesamt am Geburtsort. Dort liegt die gelbe Karteikarte, auf der steht, ob der Verstorbene ein oder gar mehrere Testamente hinterlegt hat. Das Geburtsstandesamt schickt dann eine Nachricht an den Notar oder das Amtsgericht, bei dem der Erbvertrag oder das Testament liegt. Von dort aus wird das Nachlassgericht darüber informiert. Das alles läuft über den Postweg.
"Es kann Monate dauern, bis klar ist, ob und wie viele Testamente es gibt“, erläutert Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht. Das führt oft zu bösen Überraschungen. Ein Beispiel: Eine Tochter kümmert sich jahrelang liebevoll um die Mutter, nachdem der Vater gestorben ist. Die Mutter setzt sie deshalb als Alleinerbin ein. Dem Bruder bleibt nur der Pflichtteil. Nach dem Tod der Mutter tritt die Tochter das Erbe an. Zehn Monate später erfährt das Nachlassgericht jedoch von einem 35 Jahre alten gemeinsamen Testament der Eltern. Dort wird festgelegt, dass die Kinder je zu gleichen Teilen erben. "Vielen Leuten ist nicht bewusst, dass solche alten Testamente oft verbindlich sind – und das letzte Testament der Mutter damit ungültig ist." Der Nachlass muss rückabgewickelt werden.
Überdies gehen bei der Menge an unterschiedlichen Stellen, die sich bisher gegenseitig benachrichtigen müssen, gelegentlich Informationen verloren. "Scheidet ein Notar aus dem Amt aus, wird der Erbvertrag woanders verwahrt", erklärt Thomas Diehn. "Die entsprechende Karteikarte wird aber nie aktualisiert." Im Todesfall bleibt der letzte Wille dann unter Umständen unberücksichtigt.
Wird ein Testament erstellt oder hinterlegt, benachrichtigen Notare und Amtsgerichte nun sofort auf elektronischem Weg das zentrale Register. "Seit dem ersten Januar haben wir Tausende solcher Meldungen erhalten", sagt Thomas Diehn. Durch das Register ist stets klar, ob und wo es ein Testament gibt. Im Todesfall wird darüber das Nachlassgericht informiert. "Dort weiß man künftig sofort, ob noch Testamente kommen, die es zu berücksichtigen gilt", meint Anwalt Horn. "Die Unsicherheit für die Erben fällt damit weg." Außerdem sei es möglich, gezielt zu recherchieren, ob überhaupt Testamente vorliegen, ergänzt Notarkammer-Geschäftsführer Diehn. "Nachlassverfahren werden damit schneller, effizienter und sicherer."
Meinung
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Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.