Schwarzarbeitbekämpfung: Schärfere Pflichten für Beschäftigte
Den Pass ab jetzt immer dabei
Das Bundeskabinett hat kürzlich gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die verschärfte Ausweis- und Meldepflichten vorsehen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch stärker bekämpfen zu können.
Beschäftigte in neun Branchen (Bau; Gaststätten und Beherbergung; Personenbeförderung; Speditions-, Transportgewerbe und Logistik; Schausteller; Forstwirtschaft; Gebäudereiniger; Messe- und Ausstellungsbau; Fleischwirtschaft) müssen nach Verabschiedung des Gesetzes ständig ihren Pass oder Personalausweis mit sich führen.
Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter darauf hinweisen.
Er hat ferner die Pflicht, neue Beschäftigte sofort bei der Rentenversicherung anzumelden. los