Neuer Punkte- und Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg ab sofort online einsehbar

Vor zwei Jahren gab es grundlegende Änderungen für die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Seit 2014 gibt es weniger Punkte, dafür aber oft höhere Bußgelder. Nun gibt es einen neuen Bußgeldkatalog. So können Sie ihre Punkte online einsehen.

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    © Gerhard Seybert/Fotolia.com
    Für Verkehrssünder gelten ab dem 1. Mai neue Punkteregeln.
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    © Grafik: Bundesverkehrsministerium

Autofahrer können ihre Strafpunkte in Flensburg ab sofort ko stenlos online einsehen. Das bestätigt eine Sprecherin des Bundesverkehrsmini steriums. Bereits in einem Vorabbericht der Funke-Mediengruppe wurde dieses Verfahren angekündigt. Bundesverkehrsmini ster Alexander Dobrindt (CSU) freut sich über die digitalisierte Verwaltung in Flensburg: " Das spart Zeit und Geld", sagt er der Deutschen Presse Agentur.

Wie kann ich meine Daten online einsehen?

Um die Daten auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes einzusehen, benötigt der Kunde folgende Voraussetzungen :

  • Ein Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Onlinefunktion. Die Aktivierung können Sie gegebenenfalls in Ihrer zuständigen Behörde nachtragen lassen. Sollten Sie noch keinen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion haben, so können Sie diesen auch vor Ablauf Ihres alten Ausweises in Ihrem Bürgeramt beantragen. Nach circa fünf bis zehn Werkstagen liegt Ihr Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion vor.
  • Ein Kartenlesegerät: Sie können geeignete Lesegeräte bei einem Elekt ronikfachmarkt, online in den Shops der Her steller oder diversen Internetshops erwerben, zum Beispiel bei ReinerSCT oder bei exceet .
  • Eine Ausweis-App auf dem Computer.

Der Antrag zur Einsicht kann aber auch postalisch erfolgen. In diesem Fall braucht das Kraftfahrtbundesamt den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregi ster

  • mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder  
  • mit einer persönlichen Unterschrift und der Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.

Neuer Punkte- und Bußgeldkatalog 2016/2017

Vor zwei Jahren gab es eine grundlegende Änderung für die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Dazu gehört, dass aus dem Verkehrszentralregi ster das Fahreignungsregi ster wurde. Darin werden nur noch Verstöße erfasst, die direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Generell gilt, dass es seit 2014 weniger Punkte gibt, dafür aber oft höhere Bußgelder .

Wie viele Punkte gibt es wofür?

1 Punkt (schwere Ordnungswidrigkeit)

Ein Punkt gibt es zum Beispiel für Geschwindigkeitsüberschreitungen auße rorts und inne rorts von mehr als 21 km/h, Vorfahrt oder Stoppschild missachten oder das Handy am Steuer benutzen.

Geschwindigkeitsüberschreitung Inne rorts: Die wichtig sten Bußgelder

Geschwindigkeitsüberschreitung Inne rorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 15 EUR
11 bis 15 km/h 25 EUR
16 bis 20 km/h 35 EUR
21 bis 25 km/h 80 EUR 1
26 bis 30 km/h 100 EUR 1
31 bis 40 km/h 160 EUR 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 200 EUR 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 280 EUR 2 2 Monate
61 bis 70 km/h 480 EUR 2 3 Monate
über 70 km/h 680 EUR 2 3 Monate

2 Punkte (besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis)

Zwei Punkte gibt es zum Beispiel für eine Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 P romille, rote Ampel missachten mit Gefährdung oder Sachbeschädigung oder Drängeln auf der Autobahn.

Rote Ampel überfahren: Die wichtig sten Bußgelder

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Rotlicht missachtet 90 EUR 1
mit Gefährdung 200 EUR 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 EUR 2 1 Monat
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde 200 EUR 2 1 Monat
mit Gefährdung 320 EUR 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 360 EUR 2 1 Monat

3 Punkte (Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis)

Drei Punkte gibt es beispielsweise für Fahrerflucht sowie Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder D rogen.

Alkohol am Steuer: So viel müssen Sie dafür zahlen

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot Bemerkung
Verstoß gegen die 0,5 P romillegrenze beim er sten Mal 500 EUR 2 1 Monat
Verstoß gegen die 0,5 P romillegrenze beim zweiten Mal 1.000 EUR 2 3 Monate
Verstoß gegen die 0,5 P romillegrenze ab dem dritten Mal 1.500 EUR 2 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte, abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht. Die aktuellen Preise können Sie im Bußgeldkatalog 2016/2017 nachlesen. Dort gibt es auch einen Bußgeldrechner.

Welche Konsequenzen d rohen?

1 bis 3 Punkte (Vormerkung)

Der Bet roffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung lediglich vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.

4 bis 5 Punkte (Ermahnung)

Der Bet roffene wird erstmals gebührenpflichtig ermahnt und auf Möglichkeit des Punkteabbaus durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.

6 bis 7 Punkte (Verwarnung)

Der Bet roffene wird gebührenpflichtig verwarnt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird nicht mehr mit Punktabzug belohnt. Pflichtseminare gibt es nicht mehr.

8 Punkte (Entzug der Fahrerlaubnis)

Dem Bet roffenen wird die Fahrerlaubnis für minde stens sechs Monate entzogen.

Die Fahrberechtigung kann erst wieder erteilt werden, wenn der Bet roffene durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachgewiesen hat, dass er wieder zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

Tilgungsfri sten und Punkteabbau

schwere Ordnungswidrigkeit: 2,5 Jahre

besonders schwere Ordnungswidrigkeit: 5 Jahre

Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Datum der Rechtskraft und nicht mit dem Tag, an dem die Tat begangen wurde. Neue Taten bewirken nicht mehr wie bisher eine Verlängerung der Frist, sondern jede Eintragung wird nach Ablauf der Frist automatisch getilgt.

Punkteabbau: Wer zwischen 1 und 5 Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Das Seminar be steht aus zwei verkehrspädagogischen und zwei verkehrspsychologischen Einheiten und ko stet rund 400 Eu ro. Es darf nur einmal innerhalb von fünf Jahren genutzt werden.

Was wird aus den alten Punkten?

Punktestand alt Punkte neu
1 bis 31
4 bis 52
6 bis 73
8 bis 104
11 bis 135
14 bis 156
16 bis 17 7
18 und mehr8

Punkte aus Delikten, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden, weil sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, werden gelöscht. (Beispiel: unerlaubtes Befahren der Umweltzone). ste/a ro

Zuletzt aktualisiert am 08.12.2016.