Bundestag lockert Schornsteinfeger-Privileg - Branche - deutsche handwerks zeitung

Branche - 01.01.2005

Mehr Konkurrenz

Bundestag lockert Schornsteinfeger-Privileg

Die knapp 20.000 deutschen Schornsteinfeger müssen sich auf mehr Konkurrenz einstellen. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschloss der Bundestag, das seit Jahrzehnten geltende Schornsteinfeger-Privileg zu lockern.

Bislang war nur ein Schornsteinfegermeister bis zum Ruhestand für seinen Kehrbezirk zuständig. Künftig sollen nun alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollen beinhalten, im Wettbewerb angeboten werden.

Die Neuregelung geht auf die EU-Kommission zurück, die wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte. Beanstandet wurde dabei vor allem, dass die Ausübung des Handwerks auf einen Schornsteinfegermeister pro Bezirk beschränkt ist und dieser außerhalb seines Kehrbezirks nicht tätig werden darf, was der Dienstleistungsfreiheit in der EU widerspricht.

Künftig sollen nun Bezirke, die ab 2010 frei werden, ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben werden. Eine Übergangsregelung sieht zudem vor, dass bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in ihrem Bezirk bleiben, ohne an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit soll dagegen sofort eingeführt werden.

Die ab 2010 frei werdenden Kehrbezirke sollen zwar ausgeschrieben, aber bis Ende 2012 mit Bezirksschornsteinfegern "mit vollem Tätigkeitsumfang" besetzt werden. In dieser Übergangszeit sollen sie keine Wartungen an Heizungsanlagen im eigenen Kehrbezirk vornehmen dürfen. Hintergrund dieser Regelung sind Befürchtungen des Heizungs- und Sanitärhandwerks ein, dass eine völlige Aufhebung des geltenden Nebenerwerbsverbots für Bezirksschornsteinfegermeister in der Übergangszeit zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Heizungsbauer führen könne.

ddp

 
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