Kostenrisiko bei Bauproduktmängeln Bodenleger wollen nicht alleine haften

Bau- und Ausbau-Handwerke tragen ein hohes Risiko bei Bauproduktmängeln. Betriebe haften für die Kosten von Ausbau und Neueinbau. Die Bodenleger wollen das ändern.

Frank Muck

Nicht die Verursacher: Während Bodenleger nichts für durch die Produktion verursachte Materialfehler können, müssen Sie dennoch für die Folgekosten der Bauproduktmängel haften. - © Foto: ingo-bartussek.de/fotolia

Bau- und Ausbau-Handwerker tragen das Risiko der Aus- und Wiedereinbaukosten bei Bauproduktmängeln. Bei den Bodenlegern formiert sich gegen diese Sachlage nun Widerstand. Am Dienstag traf sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von vier Branchenverbänden, in Berlin mit Fachleuten vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Es geht ihnen um den Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren, das den § 439 BGB definiert. Mit der Neudefinition würde ein langer Prozess zu Ende gehen, an dessen Anfang ein Gerichtsurteil vom Juli 2008 steht. Damals hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, wonach Handwerker für den Fall mangelhafter Ware für die Kosten des Ausbaus der mangehaften Ware, der Entsorgung und des Einbaus des Ersatzmaterials aufkommen müssten. Da kommen schnell ein paar 10.000 Euro zusammen.

Dunkelziffer an Insolvenzen

Für einen Kleinbetrieb kann das existenzgefährdend sein. "Wir wissen nicht genau, ob Firmen durch solche Fälle in Insolvenz gehen mussten", sagt Thomas Böhmler, "doch das bekommt im Falle eines Falles auch keiner mit und wir gehen deswegen von einer Dunkelziffer aus." Der Geschäftsführer des Böhmler Einrichtungshauses in München ist Mitglied in der Arbeitsgruppe, die sich seit zwei Jahren um das Pro­blem der Kosten bei Bauproduktmängeln kümmert.

Thomas Böhmler. - © Foto: Stefan Heinze
Bodenleger wollen nicht mehr alleine haften

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, auch andere Branchen für das Problem zu sensibilisieren und eine Kampagne gegen eine gesetzliche Festschreibung der vom Bundesgerichtshof festgelegten Haftungsregelung zu starten. Denn auch andere Bau- und Ausbau-Handwerke und auch Branchen, die potenziell fehlerhafte Teile einbauen, können von einer Haftung und damit der Bezahlung von hohen Folgekosten betroffen sein.

Hersteller halten sich bedeckt

Für Böhmler ist allein die Übertragung der Haftung auf das Handwerksunternehmen ein Ding der Unmöglichkeit. Schließlich werde der Betrieb für etwas zur Verantwortung gezogen, das nicht in seiner Verantwortung liegt. Ein Schaden, wie etwa die Decklamellenablösung von Parkett, entstehe im Produktionsprozess des Herstellers. Dieser jedoch ist aus dem Schneider, wenn er das Material ersetzt hat.

Die Industrie halte sich, so Böhmler, bisher in dieser Diskussion eher bedeckt, obwohl von der Arbeitsgruppe eine Lösung im Dialog angestrebt wird. Im Gespräch war etwa eine Industrieversicherung. Doch die Industrie setze eher auf eigene Lobbyarbeit, die eine eigene Haftung für sie selbst ausschließen soll.

Versicherungslösungen gibt es

Nach einer Recherche der Fachzeitschrift boden wand decke gibt es durchaus Versicherungslösungen von Industrieseite, die das Haftungsrisiko abdecken könnten. Doch bei Nachfragen waren die Hersteller vorsichtig mit Aussagen, wohl aus Angst, leichtfertig Zugeständnisse zu machen. Nach Informationen des Versicherungsmaklers Victor Orendovici gibt es über die Produkthaftung Möglichkeiten für die Hersteller, sich gegen das Risiko zu versichern. Auch für die Lieferanten der mangelhaften Ware, also die Großhändler, gebe es Versicherungen. Doch die würden nur greifen, wenn dem Händler ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Bei nicht erkennbaren Fabrikationsfehlern sei das jedoch praktisch unmöglich.

Orendovici hat in Zusammenarbeit mit dem Sanitär-, Heizungs- und Klima-Handwerk sowie den Malern Branchenlösungen für die Versicherung der Folgekosten für Bauproduktmängel erarbeitet.

Andere Gewerke gewinnen

Fazit: Der Arbeitsgruppe rund um die Bodenleger bleibt im Moment nur, im Gesetzgebungsprozess für ihre Interessen zu werben. Erster Schritt ist eine breit angelegte Medienkampagne. Ein Teil davon könnte eine "E-Petition" sein, also eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag. Für eine breite Basis müssten aber noch viele andere Gewerke dazukommen. Bisher vertreten die an der Arbeitsgruppe beteiligten Verbände nur rund 4.000 Betriebe. Thomas Böhmler hofft, dass die Lobby noch wächst.

Kontakt: Betriebe, die sich ebenfalls engagieren ­wollen, wenden sich an Thomas Böhmler unter thomas.boehmler@boehmler.de