Antrag beim BAFA
Der offiziellen Antragsvordruck kann von der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergeladen werden. Das von Antragsberechtigten unterschriebene Original ist mit den vorgeschriebenen Nachweisen an die auf dem Antrag angegebene Anschrift zu senden. Das kann auch ein Händler übernehmen. Die Bescheidung erfolgt gegenüber dem Antragsberechtigten. Keine Einreichung per Fax oder Mail.
Nachweise
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, ausgestellt durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung.
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altwagens durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit Vermerk der Zulassungsbehörde über Außerbetriebsetzung) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufes auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie unter unter www.bafa.de