Antidiskriminierungsstelle empfiehlt Altersdiskriminierung: Nachteile in Beruf und Ehrenamt ausschließen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen aufgrund des Alters in Beschäftigung und Beruf. Benachteiligungen finden nach Angaben der Kommission gegen Altersdiskriminierung trotzdem immer wieder statt. Sie hat nun Empfehlungen für den Gesetzgeber und für Betriebe formuliert und spricht sich für die Aufhebung der Altersgrenzen im Ehrenamt aus.

Für eine gerechtere Teilhabe: Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Sozialverbänden und Tarifparteien haben Empfehlungen gegen Altersdiskriminierung im Arbeitsalltag erarbeitet. - © Foto: ccfranken/Fotolia

Rund 60 Prozent der Beschäftigen in Deutschland erreichen nicht das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahren und zwei Monaten. Der Arbeitsmarkt bietet älteren Arbeitslosen schlechtere Chancen und wenig Flexibilität. Gleichzeitig verhindern Tarifverträge, dass Arbeitnehmer, die gerne über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten, im Beruf bleiben und Altersgrenzen für Ehrenämter verbieten den freiwilligen Einsatz im Verbänden und Vereinen.

Am Lebenszyklus der Älteren orientieren

Eine Kommission gegen Altersdiskriminierung plädiert nun an den Gesetzgeber bei diesem Thema neue Regelungen zu schaffen und an die Wirtschaft, sich endlich auf den demografischen Wandel einzustellen. Zur Kommission unter dem Namen "Gemeinsam gegen Diskriminierung: Für eine gerechtere Teilhabe jüngerer und älterer Menschen" gehören Sozialverbände, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Alten-Organisationen. Den Vorsitz hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) .

Der Fokus der lag auf möglichen Diskriminierungen aufgrund des Alters in den Themenfeldern Arbeitsleben und Arbeitsrecht sowie im Gesundheitswesen, Pflegebereich und Sozialschutz. Denn Nachteile bei Stellenausschreibungen oder Beförderungen, Ausgrenzung älterer Arbeitsloser bei Qualifizierungsmaßnahmen oder vorzeitiges Herausdrängen aus dem Beruf würden immer noch zum Alltag gehören. Dies sei häufig auch die Folge zu hoher Arbeitsbelastung, mangelnder Weiterbildung, fehlender gesundheitlicher Prävention und einer Personalpolitik, die sich nicht am Lebenszyklus der älter werdenden Menschen orientiert.

Arbeits- und Tarifrecht ändern

"In vielen Köpfen ist das Thema Altersdiskriminierung noch nicht angekommen", klagt Christine Lüders, die Leiterin der 2006 gegründeten Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Eine 21-köpfige Kommission durchforsteten seit Anfang des Jahres Gesetze und Regeln im Arbeitsrecht, im Vereinsleben, bei der Pflege und auch im Bankgewerbe. Heraus kam jetzt eine Fülle von Empfehlungen – vor allem für das Arbeitsrecht.

Während früher konsequent Anreize zur Frühverrentung und tariflich vorgezogenen Altersgrenzen geschaffen wurden, gehe es heute darum, Ältere länger im Erwerbsleben zu halten, erläutert die Kommission in einer Erklärung. Aber ist es dann noch sinnvoll, Arbeitgeber per Tarifrecht zu zwingen, ein Arbeitsverhältnis auch dann zu beenden, wenn sowohl Betrieb wie Beschäftigter es über das gesetzliche Rentenalter hinaus fortsetzen möchten?

Die Gewerkschaften sehen in dem gesetzlichen Renteneintrittsalter vor allem eine Schutzklausel, spätestens dann in den Ruhestand gehen zu können. Die meisten Arbeitgebervertreter streben dagegen heute eine Ausweitung der Lebensarbeitszeit an. Übrig blieb in der Kommission der bloße Appell an Arbeitgeber und Gewerkschaften, "tarifvertragliche Regelungen hinsichtlich ihrer demografiepolitischen Sinnhaftigkeit" regelmäßig zu überprüfen.

Altersgrenzen im Ehrenamt abschaffen

Doch rund 60 Prozent der Älteren erreichen nicht einmal das jetzt bei 65 Jahren und zwei Monaten festgelegte gesetzliche Rentenalter. Die Kommission rügt daher, dass die Arbeitslosigkeit von Älteren in der Statistik kaschiert werde – in dem man quasi eine vorgezogene Frühverrentung mit entsprechenden Abschlägen erzwingt. Und genauso falsch sei es auch, über 55-jährige Arbeitslose "nach dem Motto: Das bringt doch nichts mehr" bei beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen auszugrenzen.

Völlig einig war sich die Kommission dagegen darin, dass Altersgrenzen bei Ehrenämtern einfach nicht mehr zeitgemäß sind – sowohl für Jüngere wie für Ältere. Altersgrenzen hielten Ältere vom Engagement für die Gesellschaft ab, monierten die Experten und verwiesen darauf, dass die Altersgrenzen abgeschafft werden müssten. jtw/dpa

Die ausführlichen Empfehlungen der Kommission können Sie hier nachlesen.