Elektroverband freut sich über „gestreckte Gesellenprüfung“ – Bundesverband Holz und Kunststoff wünscht ebenfalls Einführung
Von Frank Muck

Zwischenprüfung mit Folgen
Jetzt ist es amtlich. Auszubildende in den elektrohandwerklichen Berufen können jetzt ihre Abschlussprüfung nach der „gestreckten Gesellenprüfung“ ablegen. Nach Auskunft des Zentralverbands Deutscher Elektro- und Informationstechnischer Handwerke (ZVEH) werde auch künftig die Prüfung der Lehrlinge in zwei zeitlich getrennten Teilen durchgeführt. Die Verordnung war bisher nur vorläufig.
Als die Ausbildungsberufe 2003 neu geordnet wurden, sei eine solche „gestreckte Gesellenprüfung“ zunächst nur als Erprobungsverordnung realisierbar gewesen, so der ZVEH. Denn diese Prüfungsform sei im Bundesbildungsgesetz so noch nicht vorgesehen gewesen. Nach entsprechenden Vorarbeiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Bundesregierung die zeitlich befristeten Ausbildungsordnungen jetzt in Dauerrecht umgewandelt. Alle Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 31. Juli 2008 beginnen, müssten sich nach den Vorschriften dieser neuen Verordnung richten.
Rückkehr wäre Rückschritt
Wesentliches Merkmal der „gestreckten Gesellenprüfungen“ sei, dass die Auszubildenden den ersten Teil ihrer Abschlussprüfung bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres absolvieren. Dieser erste Teil fließt mit 40 Prozent in die Gesamtbewertung am Ende der Ausbildungszeit ein.
Der ZVEH war in den Überführungsprozess eng eingebunden. Aus Sicht des Verbandes ist die jüngste Entscheidung zu begrüßen. Diese Prüfungsform und auch der handlungsorientierte Ansatz hätten sich bewährt. Eine Rückkehr zur alten Regelung – mit einer Zwischenprüfung, deren Ergebnis ohne Folgen blieb, und abschließender Gesellenprüfung – wäre ein Rückschritt gewesen.
Der Verordnungstext selbst wurde bei der Überführung an die Mustergesellenprüfung angeglichen. Somit unterscheide sich die jetzt gültige Verordnung zwar textlich und strukturell von der bisherigen Verordnung. Für die praktische Durchführung der Prüfung ergäben sich jedoch nur geringfügige Änderungen.
Schritt zur Zukunftssicherung
Auch die Tischler und Schreiner hätten nach eigenem Bekunden gerne die „gestreckte Abschlussprüfung“. Bisher verfährt die Branche nach der alten Regelung, in der die Zwischenprüfung keinen Einfluss auf das Endergebnis hat. „Im Interesse der Auszubildenden streben wir jedoch eine solche Lösung an“, so Günter Füllgraf, Präsident des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH). Nach der fachlichen Überarbeitung der Ausbildungsordnung wäre sie ein weiterer Schritt hin zu einem zukunftssicheren Handwerk. Die neue Regelung werte die frühere Zwischenprüfung auf. Die „gestreckte Gesellenprüfung“ mache deutlich, dass Lehrlinge eine durchgängige Leistung erbringen müssen. Kritisch bewertet der BHKH jedoch die neuen, engen zeitlichen Vorgaben für die Prüfungselemente. „Das Bundeswirtschaftsministerium praktiziert in den geänderten Ausbildungsordnungen eine Kopplung dieser reduzierten Zeitvorgaben mit der ,gestreckten Prüfung‘“, erklärt Füllgraf. Das sei nicht sinnvoll. Im Tischler- und Schreinerhandwerk müsse es etwa bei den geltenden 100 Stunden für die Fertigung des Gesellenstückes bleiben. Ein kürzerer Zeitrahmen gehe an Wirklichkeit und Notwendigkeit vorbei.