Sachverständige im Handwerk Zusatzgeschäft mit Gutachten

Die rund 6000 Sachverständigen im Handwerk unterstützen mit Gutachten Gerichte und helfen bei Streitfällen. Für Handwerker ist das ein attraktives Zusatzgeschäft und ein Imagefaktor. Das "handwerk magazin" berichtet über das Thema in seiner August-Ausgabe.

Sachverständige im Handwerk können mit Gutachten etwas dazuverdienen. - © Foto: Zerbor/Fotolia

Sie sind Streitschlichter und unterstützen die Gerichte bei der Rechtsfindung, sie überprüfen handwerkliche Arbeiten und vertreten Kunden und Kollegen, sie erstellen Gutachten über Leistungen, Waren und Preise oder Werte von Gegenständen. Kurz: Sie sind gefragte Fachleute und Profis, wenn eine zweite, unabhängige Meinung im Handwerk benötigt wird. Die Rede ist von Sachverständigen im Handwerk.

Die Unabhängigkeit der Sachverständigen ist dabei selbstverständlich das oberste Gebot. Die Gutachten unparteiisch und absolut unabhängig von den Interessen seines Auftraggebers zu erstatten, gehört zu den Hauptpflichten eines Experten. Denn aufgrund der öffentlichen Bestellung und Vereidigung genießt der Sachverständige in der Gesellschaft ein besonderes Vertrauen. Gutachten sollen zudem prinzipiell auch fu¨r jene objektiv aussagekräftig sein, die damit konfrontiert werden, ohne selbst Auftraggeber zu sein.

Umfangreiche Pflichten und Aufgaben

Aber auch sonst können sich Sachverständige nach der Bestellung nicht zurücklehnen und sich an ihrem neuen Titel für fünf Jahre erfreuen – ihnen werden mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung weitere Pflichten und Aufgaben auferlegt.

So verpflichtet sich der Sachverständige im Rahmen der öffentlichen Bestellung fu¨r Gerichte und private Auftraggeber als Gutachter im jeweiligen Sachgebiet tätig zu werden. Ausnahmen, die einen Sachverständigen berechtigen, Gutachten zu verweigern, sind gesetzlich geregelt. Selbstredend dürfen Sachverständige Dritten keine Informationen weitergeben, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, oder diese zum Schaden anderer oder zum eigenen Vorteil verwerten. Gleichzeitig sind Sachverständige gegenüber der Handwerkskammer zur Auskunft verpflichtet.

Die Sachverständigenordnung der Kammer verpflichtet Sachverständige darüber hinaus ausdru¨cklich, sich auf dem Sachgebiet, fu¨r das sie öffentlich bestellt und vereidigt sind, regelmäßig fortzubilden. Und schließlich darf der Sachverständige seine öffentliche Bestellung in Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Branchen­bu¨chern, Adressbu¨chern und anderen Medien in „angemessener Weise“ bekannt geben. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich die Informationen lediglich auf Namen, Adresse, Sachgebietsbezeichnung, öffentliche Bestellung und bestellende Körperschaft beschränken.

Tätigkeit lohnt sich

Klingt nach einer Menge Pflichten, lohnt sich dennoch. Sachverständige im Handwerk können sehr wohl wirtschaftlich von ihrer Tätigkeit profitieren. Die Honorare sind gesetzlich definiert und liegen, je nach Gewerk, zwischen 65 und 100 Euro pro Stunde.

Über die Vorzüge ihrer Arbeit, aber auch die Fallstricke und Auswirkungen auf ihre originäre Tätigkeit berichten zwei seit vielen Jahren als Sachverständige im Handwerk tätige Spezialisten in der aktuellen August-Ausgabe von "handwerk magazin". Im Abo oder als digitales E-Paper für Apple-Geräte und Android .