Wolfgang Lenz, Schuhmachermeister, aus Frankfurt am Main: "Nach rechtsstaatlichen Prinzipien war das in Ordnung. Heute wird eh vor Gericht alles ausgehandelt. Ansonsten müssten auch einige andere Leute noch vor Gericht." Foto: privat
Uwe Scholz, Steinmetzmeister aus Jeßnitz/Anhalt: "Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind Vorbilder. Wenn mit Herrn Zumwinkel ein Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes Steuern hinterzieht, dann ist das nicht gut für den inneren Frieden im Land." Foto: privat
Martin Schmid, Malermeister aus München: "Das Urteil ist völlig unverständlich. Herr Zumwinkel hatte auch eine Vorbildfunktion, die nicht von Gier und Maßlosigkeit ausgekleidet sein sollte. Die Bewährungsstrafe ist da wie ein moralisches Sparbrötchen." Foto: privat
Stephan-Matthias Klemt, selbstständiger Bauunternehmer aus Cottbus: "Leider ist es nach wie vor so, dass derjenige, der sich Staranwälte leisten kann, meist mit zwei blauen Augen davonkommt. Der kleine Mann hingegen wird bei Steuerbetrug gnadenlos verknackt." Foto: privat
Joachim Semmlin, Orthopädie-Schuhtechnikermeister aus Illertissen: "Die finanzielle Strafe scheint mir insgesamt ein bisschen milde, aber ich würde eher an den Gründen für die verbreitete Steuerunehrlichkeit ansetzen als an der Bestrafung." Foto: privat
Zumwinkel und Co! Kommen die Großen zu billig davon?
Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel kommt nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung nur zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro. Was halten Sie von diesem Urteil? Kommen die Großen zu billig davon?
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