Bundesweit müssen mehr als 100 Kliniken und andere Einrichtungen der Gesundheitsbranche ihre mit der Arbeitnehmervereinigung medsonet geschlossenen Haustarifverträge neu aushandeln. Das Arbeitsgericht Hamburg sprach medsonet am Dienstag die Tariffähigkeit ab. "Mit dieser Entscheidung sind alle von medsonet abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam", sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts.
Zu wenig Mitglieder
Hamburg (dapd). Bundesweit müssen mehr als 100 Kliniken und andere Einrichtungen der Gesundheitsbranche ihre mit der Arbeitnehmervereinigung medsonet geschlossenen Haustarifverträge neu aushandeln. Das Arbeitsgericht Hamburg sprach medsonet am Dienstag die Tariffähigkeit ab. "Mit dieser Entscheidung sind alle von medsonet abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam", sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts auf dapd-Anfrage. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig.
Für die Vergangenheit ergebe sich die fehlende Tariffähigkeit schon daraus, dass medsonet sich erst im September 2010 ein sogenanntes Tarifstatut gegeben habe, begründete das Gericht die Entscheidung. Solange eine Vereinigung jedoch keine Regelungen über die Verhandlungen und den Abschluss von Tarifverträgen verabschiedet habe, könne ihr keine Tariffähigkeit zuerkannt werden.
Damit ist neben den Haustarifverträgen auch der zwischen dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und medsonet geschlossene Bundesmanteltarifvertrag für die Beschäftigten in Privatkliniken von dem Urteil betroffen. Der Tarifabschluss war im Oktober 2008 vereinbart worden.
Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei medsonet aufgrund der geringen Anzahl an Mitgliedern nicht tariffähig. Nach Angaben des Gerichts hat die Vereinigung rund 7.000 Mitglieder. Bei einer Gesamtzahl von 2,2 Millionen Beschäftigten in der Gesundheitsbranche fehle es medsonet somit an der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite, erklärte das Gericht.
Die Organisation medsonet war im März 2008 gegründet worden und ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland.
dapd
