Schrittweise Umstellung Zoll übernimmt Kfz-Steuer

In den nächsten Monaten übernimmt der Zoll schrittweise die Verwaltung der Kfz-Steuer für die rund 58 Millionen Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Dann sind die Hauptzollämter für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für die Fahrzeughalter soll sich nichts ändern.

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Nun übernimmt das die Zollverwaltung. - © Foto: Kara/Fotolia

In den nördlichen Bundesländern soll der Übergang Ende März abgeschlossen sein. Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland folgen im April; Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Mai.

Steuerbescheide bleiben gültig

Rechtlich ändert sich für die Fahrzeughalter nichts. Die Steuerbescheide des Finanzamtes bleiben gültig. Auch die Steuernummern ändern sich nicht. Einzugsermächtigungen von Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden durch die Zollverwaltung übernommen. Wer seine Kfz-Steuer selbst überweist, bekommt die Bankverbindung und das Kassenzeichen, das bei der Überweisung anzugeben ist, rechtzeitig mitgeteilt, informiert der Zoll.

An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen können weiterhin bei den jeweiligen Zulassungsbehörden erledigt werden. Sie geben die erforder­lichen Daten an das zuständige Hauptzollamt weiter, das die Steuerbescheide verschickt. dhz

Weitere Informationen und Ansprechpartner für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie unter zoll.de.