In den nächsten Monaten übernimmt der Zoll schrittweise die Verwaltung der Kfz-Steuer für die rund 58 Millionen Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Dann sind die Hauptzollämter für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für die Fahrzeughalter soll sich nichts ändern.

In den nördlichen Bundesländern soll der Übergang Ende März abgeschlossen sein. Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland folgen im April; Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Mai.
Steuerbescheide bleiben gültig
Rechtlich ändert sich für die Fahrzeughalter nichts. Die Steuerbescheide des Finanzamtes bleiben gültig. Auch die Steuernummern ändern sich nicht. Einzugsermächtigungen von Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden durch die Zollverwaltung übernommen. Wer seine Kfz-Steuer selbst überweist, bekommt die Bankverbindung und das Kassenzeichen, das bei der Überweisung anzugeben ist, rechtzeitig mitgeteilt, informiert der Zoll.
An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen können weiterhin bei den jeweiligen Zulassungsbehörden erledigt werden. Sie geben die erforderlichen Daten an das zuständige Hauptzollamt weiter, das die Steuerbescheide verschickt. dhz
Weitere Informationen und Ansprechpartner für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie unter zoll.de.