Zeitwertkonten sind ein Instrument zur Mitarbeiterbindung, doch die steuerliche Abwicklung ist entscheidend. Über das Prinzip der Zeitwertkonten und wo Sie tiefergehende Informationen finden.
Werden Überstunden oder umgewandelte Gehaltsanteile eines Mitarbeiters nicht ausgezahlt, sondern einem Zeitwertkonto gutgeschrieben, gibt es verschiedene lohnsteuerliche Besonderheiten. Dasselbe gilt, wenn später Geld aus dem Zeitwertkonto während einer Freistellungsphase oder im Rahmen der Altersteilzeit ausgezahlt wird.
Kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Wer mehr zu diesem steuerlichen Thema wissen möchte, sollte einen Blick in die kürzlich veröffentlichte Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werfen, die alle Fragen zu den Besonderheiten eines Zeitwertkontos beantwortet. Die Broschüre "Arbeitsleben aktiv gestalten" ist hier abrufbar.
Wichtig zu wissen: Wertguthaben – im Steuerrecht Zeitwertkonten genannt – zeichnen sich dadurch aus, dass bei ihrer Ansparung die Lohnsteueranteile gestundet werden, also zunächst nicht an das Finanzamt abgeführt werden müssen, sondern erst beim Entsparen fällig werden.
Einen Frage-Antwort-Katalog zum Zeitwertkonto, insbesondere zu den steuerlichen Besonderheiten, finden interessierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier.
Beispiel: Eine Angestellte oder ein Angestellter verdient monatlich 3.500 Euro brutto, von denen sie bzw. er jeweils 500 Euro in ein Wertguthaben einbringt. Somit werden Sozialversicherung und Steuern nur noch für die verbleibenden 3.000 Euro fällig. Die Abgaben für das angesparte Wertguthaben sind hingegen erst bei der Auszahlung zu leisten. dhz
