In der Zeitarbeitsbranche wird es vorerst keine berufsübergreifenden Regelungen geben, um die Beschäftigten mit der Stammbelegschaft eines Betriebs gleichzustellen. Arbeitsministerin Von der Leyen hat Pläne für ein derartiges Gleichstellungsgesetz auf Eis gelegt und Forderungen nach einer gesetzlichen Höchstverleihdauer für Zeitarbeiter zurückgewiesen.

Nachdem die jüngsten Tarifabschlüssen in der Zeitarbeitsbranche und dabei vor allem in der Stahl-, der Metall- , Elektro- und Chemiebranche nach Ansicht von Ursula von der Leyen erfolgreich vereinbart wurden, möchte die Bundesarbeitsministerin bis auf Weiteres kein Gesetz zur Gleichstellung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten auf den Weg bringen.
Branchenzuschläge vereinbart
Ihrer Ansicht nach haben nun die tarifliche Lösungen "Vorfahrt" vor einer gesetzlichen Regelung, sagte sie dem "Handelsblatt". So wurden vor kurzem in einigen Berufen, in denen Zeitarbeiter häufig eingesetzt werden, ansteigende Branchenzuschläge vereinbart, die ganz dicht an gleiche Löhne für Zeit und Stammkräfte heranreichen würden. Davor habe sie "großen Respekt", sagte die Ministerin. Und ebenso begrüße sie, dass ähnliches jetzt in anderen Branchen wie Gesundheit, Druck, Logistik und Verkehr vorbereitet werde.
Am Montagabend hatte von der Leyen in einen Spitzengespräch mit Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und dem Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, die Entwicklungen in der Zeitarbeit bewertet. Verabredet sei nun, "dass es ein Monitoring dieser tarifpolitischen Entwicklungen geben soll". dapd