Ausweitung des Entsendegesetzes Zeitarbeit könnte nächste Mindestlohnbranche sein

Der Antrag der Zeitarbeitsbranche auf Aufnahme in das Entsendegesetz hat die Debatte über den Mindestlohn neu entfacht. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt lehnt eine Mindestlohnregelung für diese Branche als "schweren Eingriff in die Tarifautonomie" ab.

Zeitarbeit könnte nächste Mindestlohnbranche sein

Die beiden Arbeitgeberverbände BZA und IGZ sowie die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben bei Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz beantragt. Dies gilt als Voraussetzung, um zu einer Mindestlohnregelung zu kommen. Geplant sind Mindestlöhne von 6,36 Euro pro Stunde im Osten und 7,31 Euro im Westen.

Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, warf der Gewerkschaft vor, mit dieser Zweiteilung die Spaltung zwischen Ost und West zu zementieren.

Der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkerts, sagte, das Entsendegesetz sei "genau der richtige Ort, wo die Zeitarbeit aufgenommen gehört". Zusammen verträten der BZA und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) etwa 385.000 Mitarbeiter, sagten Enkerts und IGZ-Bundesvorsitzender Volker Homburg.

Für die Arbeitgeber besteht indes überhaupt kein Handlungsbedarf. "In dieser Branche gibt es derzeit keine Entsendeproblematik", sagte BDA-Präsident Hundt. Praktisch gebe es derzeit schon durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einen Tariflohn für jeden der rund 600.000 Beschäftigten.

Scholz: Mindestlohn bis zum Sommer

Scholz sieht hingegen die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt. Zudem rechnet der Arbeitsminister ungeachtet der Verzögerung durch das Bundeswirtschaftsministerium und das Kanzleramt mit einer Mindestlohnregelung bis zum Sommer. "Lassen Sie sich nicht verwirren, im Sommer sind die Gesetze alle da", sagte er. Mit Blick auf die skeptische Haltung seiner Unions-Kollegen fügte der SPD-Politiker hinzu, er habe "das Gefühl, dass der eine oder andere Kollege bei mir im Kabinett heftig für geringe Löhne kämpft – aber trotzdem muss man sich an das untereinander Vereinbarte halten".

Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt hatten sich in der vergangenen Woche eine Fristverlängerung von vier Wochen bis Anfang März ausgebeten, um die Novellen des Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes zu prüfen. Über das Entsendegesetz können tarifvertragliche Mindestlöhne für die gesamte Branche für allgemeingültig erklärt werden. Branchen, die eine Aufnahme in das Entsendegesetz wünschen, müssen ihren Antrag bis zum 31. März einreichen.

ddp