Richtig verhandeln Zehn Tipps für mehr Gehalt

Sie führen demnächst mit Ihrem Chef ein Gespräch über eine Gehaltserhöhung und wissen, dass es wenig Spielraum gibt? Dann sollten Sie vielleicht eine für den Betrieb verträglichere Lösung vorschlagen. Zehn Tipps im Überblick.

Steffen Guthardt

© Frog 974 - Fotolia

Weniger zahlen für das Internet

Zahlt ein Arbeitgeber Zuschüsse für den privateigenen Internetanschluss von Arbeitnehmern, können diese Zuschüsse pauschal versteuert werden. Es gilt ein Pauschalierungssatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Tablets und Smartphones vom Betrieb

Ob Notebook, Tablet oder Smartphone. Überlässt der Arbeitgeber Ihnen ein Handy zur privaten Nutzung, ist dieser Vorteil beim Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Diese günstige Regelung gilt für alle Datenverarbeitungsgeräte – und zwar auch für die Vergangenheit.

Mit Gutscheinen shoppen gehen

Ein Warengutschein kann nach den Regeln des Bundesfinanzhofs als steuerfreier Sachbezug gelten. Allerdings dürfen die Gutschein nur für die Sache selbst - also etwa ein Tankgutschein zum Tanken - eingelöst werden. Ein Umtausch in Bargeld scheidet aus.

Kindergartenkosten übernehmen

Haben Sie Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, aber schon in den Kindergarten? Dann kann ihr Arbeitnehmer die Kosten für den Kindergartenplatz übernehmen, Diese freiwillige Zahlung ist nach § 3 Nr. 33 EStG steuer- und abgabenfrei.

Darlehen für eine Investition

Wollen Sie Geld investieren oder müssen dringend eine offene Zahlung begleichen, bietet sich ein Arbeitgeber-Kredit an. Bis zu einem Betrag von 2.600 Euro sind Vorteile aus einem solchen Krediten nicht vom Arbeitnehmer zu versteuern.

Zuschuss zum Urlaub

Sie können den Arbeitnehmer um eine Beteiligung an den Kosten für eine Erholungsreise bitten. Liegen diese freiwilligen Zahlungen nicht über 156 Euro für den Arbeitnehmer, nicht über 104 Euro für dessen Ehepartner und nicht über 52 Euro für jedes Kind des Arbeitnehmers, ist der Zuschuss steuer- und abgabenfrei.

Günstig in der Firma einkaufen

Produziert Ihr Arbeitgeber Waren, die Sie selbst für Zuhause gut gebrauchen könnten, wie zum Beispiel Textilien? Dann bietet es sich an, einen Personalrabatt mit Ihrem Chef zu vereinbaren. Bis zu einem Betrag von 102 Euro im Monat, beziehungsweise von 1.224 Euro im Jahr, sind Personalrabatte steuerfrei.

Zuschläge für Wochenendarbeit

Arbeiten Sie auch an Sonn- und Feiertagen oder sogar nachts? Dann sollten Sie mit Ihrem Chef darüber reden, ob diese außergewöhnlichen Arbeitszeiten nicht ein Gehaltsextra bedeuten sollten. Der Staat seinerseits verzichtet – innerhalb bestimmter Grenzen – auf die Lohnbesteuerung dieser Entgeltbestandteile und zusätzlich wird die Zulage in Deutschland teilweise sozialversicherungsfrei gestellt.

Essen zum Sparpreis

Für Essensgutscheine fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Da lohnt es sich doch auf Firmenkosten in der Kantine zu essen.

Zuschuss für die Unterkunft

Erstattet Ihnen Ihr Chef Mehraufwendungen für eine durch Ihren Job bedingte doppelte Haushaltsführung, ist in den ersten zwei Jahren für die wöchentliche Heimfahrt ein Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei. Ebenfalls steuerfrei ist der Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu den Kosten Ihrer Unterkunft in den ersten zwei Jahren.