Bauproduktenverordnung ZDH-ZERT erweitert Angebot

Ob Treppen, Hallen oder sonstige Tragwerke aus Stahl oder Aluminium: Betriebe, die solche Produkte herstellen, sind von den Regelungen der europäischen Bauproduktenverordnung betroffen. Diese sieht vor, dass Produkte auf der Grundlage der Norm DIN EN 1090-1 mit einem CE-Zeichen versehen werden müssen. Eine entsprechende Zertifizierung können Hersteller aus dem Handwerk ab sofort beim ZDH-ZERT durchführen.

Tragwerke aus Stahl oder Aluminium unterliegen der Bauproduktenverordnung und müssen nach Norm DIN EN 1090-1 zertifiziert werden. - © Foto: NFINITY/Fotolia

Dafür muss zunächst eine Checkliste au sgefüllt und ein Zertifizierungs- und Überwachungsvertrag muss abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet folgende Punkte: eine Erstinspektion des Werkes und eine Zertifizierung sowie eine laufende Überwachung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle.

Der ZDH-ZERT bestätigt die Leistungen mit einem EG-Zertifikat und gegebenenfalls einem Schweißzertifikat.

Für freien Verkehr

Ohne das CE-Zeichen dürfen Hersteller ihre Bauprodukte weder in Deutschland noch in der Europäischen Union vertreiben. Außerdem vereinfacht die Zertifizierung die Herstellung der Produkte, da nur noch nach einem allgemeingültigen Regelwerk gefertigt werden muss.

Hintergrund der DIN EN 1090-1 sind die Bemühungen der Europäischen Union um einen durchgehend freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Waren. sg