DHZ-Gespräch "Zahlungsverzug ist kein Kavaliersdelikt"

Die Zahlungsmoral von privaten wie öffentlichen Auftragsggebern hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Die Europäische Union will eine Richtlinie zum Kampf gegen die schlechte Zahlungsmoral verabschieden. Über die Ausgestaltung und Chancen spricht die Europaabgeordnete Barbara Weiler im DHZ-Interview. Interview: Hajo Friedrich

Barbara Weiler, SPD-Europaabgeordnete und Berichterstatterin des EU-Parlaments für dieses Regelwerk. Foto: EU-Parlament

"Zahlungsverzug ist kein Kavaliersdelikt"

DHZ: Frau Weiler, die kleinen und mittleren Unternehmen blicken mit großen Erwartungen auf die aktuelle Debatte in Brüssel und Straßburg über die Neufassung der EU-Richtlinie zum Kampf gegen den Zahlungsverzug. Sind die Erwartungen berechtigt?

Weiler: Ja, sie sind berechtigt. Das Europäische Parlament und die EU-Kommission sind ernsthaft interessiert, die Reform der alten Richtlinie zügig zu verabschieden. Mit dem neuen Gesetz werden definitiv bessere Bedingungen für die Liquidität von KMUs erreicht.

DHZ: Können Sie den Unternehmen zusichern, dass die Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber künftig erheblich besser wird?

Weiler: Die Zahlungsmoral hat sich in den letzten Jahren in Europa – auch in Deutschland – verschlechtert. Dieser Trend begann schon vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Deshalb ist es notwendig, klare Fristen und Sanktionen einzuführen, beispielsweise ein 30-tägiges Zahlungsziel für öffentliche Auftraggeber. Das erreichen wir mit der Neufassung dieser Richtlinie. Zahlungsverzug ist kein Kavaliersdelikt.

DHZ: Welche flankierenden Maßnahmen sieht die Richtlinie zur Verbesserung der Zahlungsmoral vor?

Weiler: Neben den eben beschriebenen Maßnahmen werden einige ergänzende Instrumente eingeführt: Veröffentlichung von Auftraggebern mit guter Zahlungsmoral, Informationskampagnen zur Aufklärung kleiner und mittlerer Unternehmen über ihre Rechte, die verstärkte Nutzung von "Codes of Conduct" und die Publikation von "Best Practices" sowie eine bessere Abhilfe bei grob unfairen Vertragsklauseln.

DHZ: Was erwarten Sie von der am 1. Juli begonnenen belgischen EU-Ratspräsidentschaft im Blick auf das Gesetzgebungsverfahren?

Weiler: Ich gehe davon aus, dass die belgische Ratspräsidentschaft sich über die Dringlichkeit bewusst ist und noch vor der Sommerpause ein Verhandlungsmandat erhält. Das bedeutet, nach den gemeinsamen Gesprächen erwarte ich eine Einigung im September und einen Beschluss des Parlamentes in der Oktobersitzung – vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten spielen mit.

DHZ: Sie sagen, der Ministerrat wolle das Votum des Binnenmarktausschusses kippen. Warum? Und wie wollen Sie diese Haltung überwinden?

Weiler: Einige Mitgliedstaaten haben eine gewisse Skepsis gegenüber Punkten der Richtlinie zum Ausdruck gebracht. Beispielsweise war die Einführung einer Sanktion bei Zahlungsverzug öffentlicher Auftraggeber aus juristischen Gründen für einzelne Regierungen problematisch. Stattdessen wollen wir die Verzugszinsen nun um zwei Punkte auf mindestens neun Prozent anheben. Meiner Meinung nach gibt es jetzt keine Ausreden mehr, die Verabschiedung dieses effektiven Gesetzes zu blockieren.

DHZ: Öffentliche Stellen wehren sich – auch mit Hinweis auf ihre großen Finanzsorgen – gegen eine Verschärfung der Zahlungsvorschriften und werden voraussichtlich auch entsprechenden Druck auf ihre im europäischen Ministerrat vertretenen Zentralregierungen ausüben. Droht damit nicht ein Scheitern des ehrgeizigen Vorhabens?

Weiler: Öffentliche Auftraggeber sind von diesem Gesetz nicht betroffen, wenn sie ihre Rechnungen pünktlich bezahlen. Öffentliche Stellen mit guter Zahlungsmoral – wie es sie in vielen europäischen Ländern in der Mehrzahl gibt – können dementsprechend kaum Einwände gegen die Richtlinie haben. Im Übrigen hat die öffentliche Hand in meinen Augen Vorbildcharakter. Trotz der aktuellen Einnahmeknappheit gelten für sie Regeln, die eine bessere Zahlungsmoral erwarten lassen.

DHZ: Wie könnte ein möglicher Kompromiss zwischen Europäischem Parlament und Rat aussehen?

Weiler: In den meisten inhaltlichen Punkten lag der Europäische Rat schon sehr nah an dem Beschluss des Binnenmarktausschusses beispielsweise bei dem einheitlichen Zahlungsziel von 30 Tagen für die öffentliche Hand und maximal 60 Tagen für private Unternehmen, einem einheitlichen Satz für Beitreibungskosten, der Erhöhung der Verzugszinsen, der Festlegung einer Prüffrist auf 30 Tage, einer Sonderregelung für Hospitäler.