Umfrage im Baugewerbe Zahlungsmoral am Bau weiter schlecht

Öffentliche Auftraggeber zahlen immer noch später als private Auftraggeber. Das zeigt eine Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Lediglich private Auftraggeber zahlen wieder pünktlicher. Die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie verschlimmert nach Ansicht des ZDB diese Situation.

Die Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber ist am Bau laut einer ZDB-Umfrage immer noch schlecht. - © Dan Race/Fotolia.com

"Die aktuelle Umfrage des ZDB hat abermals bestätigt, dass sich die Zahlungsmoral am Bau in den letzten Jahren leider nicht verbessert hat. Insbesondere die öffentliche Hand kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Pakleppa fordert daher, der insbesondere im Baubereich anzutreffenden Unsitte, Rechnungen erst lange nach Ablauf der Zahlungsfristen zu begleichen, einen Riegel vorschieben. Der ZDB-Hauptgeschäftsführer weiter: "Das Ziel der Zahlungsverzugsrichtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, darf nicht ins Gegenteil verkehrt werden, wie es durch den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Gesetzentwurf geschehen würde."

Öffentliche Auftraggeber dürfen nach diesem Gesetzentwurf Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vertraglich nur noch überschreiten, wenn dies aufgrund von Besonderheiten des Vertrags sachlich gerechtfertigt ist. Als absolute Höchstgrenze gilt eine Frist von 60 Tagen.

Öffentliche Auftraggeber lassen sich Zeit

Knapp ein Viertel der Betriebe bewertet die Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber als schlecht oder sehr schlecht. Lediglich 37 Prozent der Betriebe schätzen die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als gut oder sehr gut ein; fast genauso viele, nämlich 38 Prozent, beurteilen diese hingegen als befriedigend.

Dieses Ergebnis zeigt laut dem ZDB, dass im Vergleich zur Umfrage aus dem Jahr 2009 bei den öffentlichen Auftraggebern keine deutliche Verbesserung eingetreten ist. Eine Besserung ist lediglich bei der Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber von den Betrieben bemerkt worden.

Weiter beklagen 28 Prozent der befragten Unternehmer, dass die Zahlungsfrist von zwei Monaten bei der Schlussrechnung in 50 bis 100 Prozent aller Fälle von der öffentlichen Hand überschritten wird, bei den privaten Auftraggebern sind es hingegen nur etwas über 10 Prozent.

Bei den Abschlagsrechnungen zahlen rund 43 Prozent der öffentlichen Auftraggeber halbwegs pünktlich, bei den privaten Auftraggebern sind es sogar knapp 68 Prozent.

Der Gesetzentwurf steht als PDF auf der Seite des Bundesjustizministeriums zur Verfügung. rh