Wer sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert hat und berufsunfähig wird, bekommt nicht automatisch Geld von der Versicherung. Haben sich Arbeitnehmer beruflich umorientiert, kann es sein, dass sie von der Versicherung keine Rente erhalten.
Wer berufsunfähig wird und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, stellt in aller Regel einen Antrag auf Leistungen und die monatliche Rente. Entschieden wird dann, ob der Versicherte in seinem Beruf noch arbeiten kann. Was aber ist unter dem Begriff "Beruf" genau zu verstehen? Das musste das Oberlandesgericht Saarbrücken jetzt klären.
Zuletzt ausgeübte Tätigkeit entscheidend
Demnach kommt es nicht so sehr darauf an, welcher Beruf im Versicherungsschein eingetragen ist. Entscheidend ist vielmehr, welchen Beruf der Versicherte tatsächlich ausgeübt hat, als er berufsunfähig wurde. So bezieht die Krankenkasse etwa einen Berufswechsel in die Überlegungen ein.
Kann der Versicherte den neuen Beruf nicht mehr ausüben, wäre im alten aber durchaus noch berufsfähig, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen. Anders sieht es aber aus, wenn der Berufswechsel an sich schon gesundheitsbedingt war, weil der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden konnte. In diesem Fall darf die Versicherung ausschließlich auf die neue Tätigkeit abstellen, wenn es darum geht, die Frage nach der Berufsfähigkeit zu beantworten. dapd
