Die Zahl der Arbeitsmarkt-Förderprogramme soll nach Willen der großen Koalition deutlich reduziert werden. Von den mehr als 50 Instrumenten und individuellen Fördermöglichkeiten soll künftig etwa die Hälfte übrig bleiben. Ziel des Arbeitsministeriums ist es, durch Zusammenfassen und Vereinheitlichen der Instrumente eine deutliche unbürokratischere Arbeitsvermittlung zu schaffen.
Zahl der Arbeitsmarkt-Förderprogramme wird fast halbiert
Mit dem Zusammenführen mehrerer Maßnahmen soll Vermittlern größere Handlungsoptionen gegeben werden. Damit können sie nach Angaben des Ministeriums schneller und flexibler auf die individuellen Probleme der Arbeitssuchenden reagieren. Eingeführt wird etwa ein Vermittlungsbudget zur individuellen Förderung der Jobsuchenden vor Ort. Das neue Budget fasst neun bisherige Einzelleistungen zusammen.
Zur Verbesserung der beruflichen Eingliederungschancen sollen Arbeitssuchende ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch auf Förderung bekommen, wenn sie den Hauptschulabschluss nachholen wollen. Voraussetzung ist, dass sie nicht sofort in Arbeit vermittelt werden und den Abschluss voraussichtlich erreichen können.
Abgeschafft werden jene Maßnahmen, die sich in der Vergangenheit nicht bewährt haben. Dazu gehört etwa der Einstellungszuschuss für Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden. Gestrichen wird auch das Instrument der "Job-Rotation", mit dem die berufliche Weiterbildung gefördert werden sollte, indem Firmen zur Vertretung einen Arbeitslosen einstellen. Der Beitragsbonus für Ältere, mit dem Arbeitgeber von Beiträgen zur Arbeitsförderung befreit werden, wird wegen der geringen Nachfrage ebenfalls nicht weitergeführt.
ddp