Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie bedroht die Liquidität der Betriebe. Wenn sie in Kraft tritt wäre das für Deutschland ein verhängnisvoller Rückschritt.
Lothar Semper

An der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie kann man mehrerlei studieren. Zum einen die Tatsache, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht heißt. Die Europäische Kommission veröffentlichte kürzlich eine Mitteilung, in der es heißt, dass in Europa täglich Dutzende kleinerer und mittlerer Unternehmen in Konkurs gehen. Dagegen helfe die Richtlinie gegen Zahlungsverzug. Wenn man dann deren Inhalte sieht, so reibt man sich verwundert die Augen.
Denngemäß der Richtlinie haben Behörden ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen – in absoluten Ausnahmefällen von 60 Tagen – zu begleichen. Unternehmen sollen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen.
Verhängnisvoller Rückschritt
Das mag vielleicht für Länder wie Italien ein deutlicher Fortschritt sein, wo im Durchschnitt mehr als 100 Tage vergehen, bis der Auftragnehmer sein Geld bekommt. Für Deutschland aber wäre es ein verhängnisvoller Rückschritt.
Zum einen dauert es im Schnitt nicht so lange, bis Rechnungen bezahlt sind, wie es nach der EU-Richtlinie möglich sein soll. Zum anderen haben wir bereits eindeutige und für den Auftragnehmer vorteilhafte Regelungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass eine Leistung sofort abzunehmen und zu zahlen ist.
Nun soll es nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ergänzend ermöglicht werden, Zahlungsfristen entsprechend der EU-Richtlinie zu vereinbaren plus eine Abnahmefrist von 30 Tagen. Das heißt, unter Berücksichtigung beider Fristen können gut und gerne drei Monate vergehen, bis der Handwerker Zahlungseingang verbuchen kann.
Und man sollte sich da ja nichts vormachen. Marktmächtige Auftraggeber werden ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr schnell entsprechend ändern. Folge für Handwerk und Mittelstand ist ein dramatischer Liquiditätsentzug, der die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe erheblich einengen wird.
Bewährtes ausgehebelt
Darüber hinaus zeigt das Beispiel, dass die Bundesrepublik es im Sinne des Mittelstandes durchaus riskieren sollte, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengt. Es muss auf europäischer Ebene endlich Schluss sein, alles nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu regeln und damit bewährte Verfahren auszuhebeln.
Die Zahlungsverzugsrichtlinie ist eine der Maßnahmen, die es Handwerkern erschwert, begeisterte Europäer zu sein. Deshalb ist dringend zu hoffen, dass der Zustimmung, die das Handwerk mit seiner Position unter anderem bei der Eröffnung der Internationalen Handwerksmesse gefunden hat, nun Taten folgen – wobei hier Nichtstun ausnahmsweise die beste Lösung ist.