Kommunale Hebesätze wie bei Gewerbesteuer in der Diskussion
Wohnortabhängige Einkommensteuer?
PRO Derzeit plant die Regierung keine große Gemeindefinanzreform mehr. Sie will den Kommunen die Gewerbesteuer belassen und sie ihren Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer selbst erheben lassen. Auch sollen die Kommunen von Aufwendungen für soziale Leistungen entlastet werden.
Die Gewerbesteuer ist eine alte Steuer, aber keine gute Steuer. Gedacht ist sie als Entgelt der Wirtschaft für die zur Verfügung gestellten Leistungen. Sie belastet aber vor allem Großunternehmen. Dadurch schwankt ihr Aufkommen im Konjunkturverlauf stark, auch wenn sie nicht nur die Gewinne, sondern auch Kosten der Unternehmen belastet. Dies führt zu Substanzbesteuerung und treibt Unternehmen in die Pleite. Daher sollten die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer durch ein Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden.
Dieses Vorhaben ist erneut am Widerstand großer Städte gescheitert. Sie profitieren am stärksten von der Gewerbesteuer. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommunen wenigstens das Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer akzeptieren. Heute fließen ihnen 15 Prozent von ihrem Aufkommen aus den Gemeinschaftssteuern zu. Der Ersatz dieses Anteils durch ein Zuschlagsrecht würde die Bürger im Durchschnitt nicht höher belasten. Aber sie würden sehen, was sie an Einkommensteuer für lokale öffentliche Leistungen zahlen. Die Kommunen müssten die Höhe der Steuerbelastung stärker rechtfertigen. Dies wäre für die Kommunalpolitik heilsam.
CONTRA Es ist überaus erfreulich, dass Bundesfinanzminister Schäuble die Gewerbesteuer nicht gegen den Willen der kommunalen Spitzenverbände abschaffen oder aushöhlen will und er die Kommunen von sozialen Kosten entlasten möchte. Trotzdem sind massive Bedenken anzumelden gegen seinen Vorschlag, Kommunen sollten auf ihren Einkommensteueranteil einen Zuschlag erheben können.
Auf den ersten Blick scheint dies zwar sehr freundlich: Kommunen dürfen nicht nur den Hebesatz der Gewerbe-, sondern auch noch den der Einkommensteuer erhöhen. Doch diese „neue Freiheit“ ist höchst problematisch. Denn wer müsste künftig eine höhere Einkommensteuer verlangen? Zuerst Kommunen in größter Finanznot. Duisburg etwa. Das benachbarte - dank einiger Konzernzentralen - reichere Düsseldorf könnte dann Besserverdienende aus Duisburg mit niedrigen Sätzen anlocken. Arme Städte würden noch ärmer, reiche noch reicher! Außerdem sind es immer Kernstädte, die weiterführende Schulen, Krankenhäuser und Kultur finanzieren. Die Menschen in Umlandgemeinden profitieren davon, ohne sich finanziell zu beteiligen. Die Folge: Kernstädte müssten in ihrer Notlage den Hebesatz erhöhen, Umlandgemeinden könnten darauf verzichten oder womöglich die Sätze senken. Noch mehr Besserverdienende zögen ins Umland. Ganz zu schweigen vom bürokratischen Aufwand. Selbst Mittelständler haben oft Beschäftigte aus vielen Kommunen. Der Bayerische Städtetag hat den Vorschlag deshalb einstimmig abgelehnt.