Brandbrief an Bundesregierung Wirtschaftsverbände verlangen Änderungen der Steuerregeln

Statt Steuererleichterungen verlangen die Spitzenverbände der Wirtschaft Hilfen für Unternehmen. In einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und Finanzminister Peer Steinbrück fordern sie Veränderungen an der Unternehmensteuerreform. Von Patrick Choinowski

Wirtschaftsverbände verlangen Änderungen der Steuerregeln

In dem Brief, der neben den beiden Ministern auch den 16 Ministerpräsidenten zuging und der Deutschen Handwerks Zeitung vorliegt, fordern die acht Verbände die Bundesregierung auf, alle "krisenverschärfenden Steuerregeln" aus der erst vor kurzem beschlossenen Unternehmensteuerreform zu nehmen. Im speziellen fordern die Verbände, darunter auch das Handwerk, Änderungen an drei Komponenten:

Die so genannte Zinsschranke soll entschärft werden. Die dadurch entstehenden "Steuernachteile belasten die Liquidität und lassen die Finanzierungskosten erneut steigen“, heißt es in dem Brief. Ebenso müsse die "Ermöglichung von Verlustvorträgen bei so genannten Sanierungskäufen“ (Mantelkaufregelung) entschärft werden. Insbesondere plädieren die Verbände aber für die "Herabsetzung der Hinzurechungsbesteuerung bei Mieten, Pachten, Zinsen und Leasinggebühren bei der Gewerbesteuer".

Die geforderten Änderungen sollen an das "Bürgerentlastungsgesetz"angehängt werden, in dem zum 1. Januar 2010 die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen umgesetzt wird. Das Gesetz berät der Bundestag Mitte April. "Im Zuge des Gesetzes muss es auch zur Milderung so genannter krisenverschärfender Maßnahmen im steuerlichen Bereich kommen", schreiben die Wirtschaftsverbände.

Darüber hinaus verlangt das Handwerk Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Die Zahl der Betriebe, die die Mehrwertsteuer erst dann an das Finanzamt überweisen müssen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat, soll erhöht werden (= Ist-Versteuerung). Normalerweise muss diese Steuer gezahlt werden, wenn die Rechnung ausgestellt ist. "Die Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer muss bundesweit angehoben werden, um hiermit in der Breite für mittelständische Betriebe einen Beitrag zur Stärkung der Liquidität zu leisten“, schreibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Ende 2009 wird die derzeitige Regelung auslaufen. Sie sieht vor, dass die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern bei Jahresumsätzen bis zu 500.000 Euro angewendet werden kann. Ohne gesetzliche Neuregelung sinkt diese Grenze zum 1. Januar 2010 automatisch auf das in den alten Bundesländern geltende Niveau von 250.000 Euro.

"Wir schlagen eine einheitliche Ist-Versteuerungsgrenze von 1 Million Euro Jahresumsatz vor. Uns drängt die Zeit. Denn erstens verschärft sich die Situation vieler Betriebe in der Krise gerade, zweitens muss eine solche Entscheidung möglichst noch in dieser Legislaturperiode fallen. Nach der Bundestagswahl ist die Zeit für eine Gesetzesnovelle sehr eng", warnt ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer.