2.500 Euro für eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Der ZDH sieht diese Prämie kritisch und befürchtet „Kollateralschäden“ am bestehenden System der dualen Ausbildung.

Gering qualifizierte Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer sollen verstärkt für eine berufliche Weiterbildung gewonnen werden. Wie dies geschafft werden soll, steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung“.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung für ihre Weiterbildung erhalten, eine sogenannte Weiterbildungsprämie. Das heißt, dass Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten. Insgesamt also 2.500 Euro. Der Geestzentwurf soll im Juni verabschiedet werden und nach den Plänen der Bundesregierung bereits am 1. August 2016 in Kraft treten.
Ziel: Qualifikation von Arbeitnehmern stärken
Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben insbesondere gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose und Ältere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Das Risiko der (Langzeit)Arbeitslosigkeit liegt außerdem bei gering Qualifizierten höher als bei beruflich Qualifizierten. Mit der Weiterbildungsprämie und weiteren Maßnahmen soll nach den Plänen der Bundesregierung vor allem die Weiterbildung gefördert werden, die auf einen Berufsabschluss abzielt.
Die Maßnahmen sollen, wie es im Gesetzentwurf heißt, dazu beitragen, dass mehr Menschen an einer Fort- und Weiterbildung teilnehmen, dass die Durchlässigkeit für einen beruflichen Aufstieg erhöht und die Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft verbessert wird.
Weiterbildung scheitert oft am Geld
In einer Anhörung im Bundestag am 9. Mai diskutierten Vertreter verschiedener Wirtschaftsverbände über den Entwurf. Befürwortet wird die Weiterbildungsprämie unter anderem von Arbeitnehmervertretern. Johannes Jakob, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vertrat in der Anhörung die Ansicht, dass Weiterbildung grundsätzlich belohnt werden sollte. Prämien und die Förderung der Vermittlung von Grundkompetenzen seien wichtige Beiträge zur Integration und dauerhaften Stabilisierung der Beschäftigung, sagte Jakob.
Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg verwies auf den Umstand, dass finanzielle Einbußen mit Abstand der wichtigste Hindernisgrund für Arbeitslose sei, eine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen. Auch Walter Würfel vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung nannte finanzielle Aspekte als Hauptgrund für Abbrüche von Weiterbildungen.
Prämie schafft falsche Anreize
Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertete die Pläne kritisch. Prämien könnten zu "Kollateralschäden" am bestehenden System der dualen Ausbildung führen, indem sie bei künftigen Auszubildenden eine Erwartungshaltung wecken, dass das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung und das Bestehen von Prüfungen finanziell belohnt werden müssen, sagte Schubert bei der Anhörung im Bundestag.
Der ZDH befürchtet zudem negative Konsequenzen, vor dem Hintergrund, dass die Regelung bis 2020 befristet ist. "Ohne Weiterbildungsprämie von 2.500 Euro könnte das Absolvieren einer Weiterbildung dann als nicht mehr attraktiv betrachtet werden. Daher wird mit der Einführung einer solchen Leistung 'auf Probe‘ ein Pfad beschritten, von dem eine Abkehr kaum möglich scheint“, heißt es in einer Stellungnahme des ZDH.
Auch andere Wirtschaftsverbände äußern sich kritisch. Oliver Heikaus vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag warnt vor "teuren Mitnahme-Effekten". Solche Prämien müssten auf jeden Fall auf eine genau definierte Zielgruppe beschränkt und wenn, dann nur als Ermessensleistung eingeführt werden, betonte er.
Weitere Aspekte unter Kritik
Neben der Weiterbildungsprämie werden auch andere Maßnahmen im Gesetzentwurf kritisiert. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband bemängelt, dass "kein schlüssiges, rechtskreisübergreifendes Gesamtkonzept" enthalten sei, um die Weiterbildung zu stärken. Dessen Vertreter Joachim Rock forderte eine Aufstockung der Eingliederungsmittel, da diese in den Jahren 2009 bis 2014 um ein Viertel gekürzt worden und dadurch viel Infrastruktur verloren gegangen sei.
Der Rechtsanwalt Steffen Schmidt-Hug betonte, dass vor allem für die Kurzzeit-Beschäftigten in der Kulturbranche die jetzigen Sonderregelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld ein "gravierendes Problem" darstellten. Diese seien derart hürdenreich ausgestaltet, dass sie von kaum jemanden genutzt werden könnten. Die Folge sei, dass sehr viele Kulturschaffende zwar in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber im Falle von Arbeitslosigkeit keine Leistungen erhalten, kritisierte Schmidt-Hug. jb