Viele Vertreter der Wirtschaft schimpfen über die EU-Lieferkettenrichtlinie. Sie fürchten Bürokratie und juristische Scherereien. Ein Wirtschaftsprofessor kann dem Gesetz allerdings auch viele positive Seiten abgewinnen.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten die Verhandlungsführer von Parlament und Rat angekündigt, dass es eine informelle Einigung über die Inhalte des EU-Lieferkettengesetzes gäbe. Deutschland enthielt sich wegen des Vetos der FDP und auch weitere Mitgliedsstaaten zögerten. Handwerksvertreter und Lobbyisten des Mittelstands schöpften seinerzeit Hoffnung, dass die ungeliebte EU-Lieferkettenrichtlinie gekippt werden könnte. Auch Politiker wie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erheben entsprechende Forderungen: "In Zeiten wie diesen muss man doch sagen: Lass uns dieses Gesetz aussetzen. Wir brauchen es jetzt nicht. Übermäßige Bürokratie schadet dem Standort."
Doch am 15. März dieses Jahres entschied sich die erforderliche Mehrheit – trotz andauernder Enthaltung Deutschlands – für den neuen, etwas entschärften Kompromissvorschlag. Prof. Dr. Kyriakos Kouveliotis, Provost & Chief Academic Officer der Berlin School of Business and Innovation (BSBI), sieht in dem neuen Gesetzesentwurf sowohl positive Aspekte als auch Herausforderungen für die Wirtschaft.
Neue Chancen entstehen
"Der neue, abgeschwächte Kompromiss schafft einen einheitlichen, rechtlichen Rahmen zur Förderung von Transparenz und Rechtssicherheit in Europa", sagt Kouveliotis. Das betreffe Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften sowie den Verlust biologischer Vielfalt, Umweltverschmutzung und Zerstörung des Naturerbes. Für Unternehmen erwüchsen auch Chancen. "EU-weit einheitliche Wettbewerbsbedingungen und in Bezug auf Deutschland die Beseitigung von Benachteiligungen gegenüber der internationalen Konkurrenz", so der Wissenschaftler.
Der Hintergrund: Deutsche Unternehmen haben aufgrund des im Januar 2023 in Kraft getretenen deutschen Lieferkettengesetzes in der Vergangenheit erhebliche Investitionen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards betrieben. Die neue EU-Richtlinie soll die Einhaltung von Standards unter schwierigen politischen Bedingungen sichern. "Das trägt gleichzeitig zu einer langfristigen Stärkung des Verbrauchervertrauens in Produkt und Marke bei. Durch einen proaktiven Umgang mit dem EU-Lieferkettengesetz können Unternehmen eine führende Rolle im Wettbewerb einnehmen", glaubt Kouveliotis. Die Richtlinie leiste zudem einen wichtigen Beitrag, die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig biete sie internationalen Unternehmen die Chance, global Verantwortung zu übernehmen.
Wettbewerbsvorteil für deutsche Firmen
Das hält auch Rechtsanwalt Philipp Kärcher für möglich, Partner und Leiter des Frankfurter Büros der Anwaltskanzlei Watson Farley & Williams. Im DHZ-Interview sagt er: "Als Trostpflaster bleibt vielleicht, dass hiesige Unternehmen bereits ein Bewusstsein dafür entwickelt haben, dass das Thema Nachhaltigkeit keine inhaltsleere Floskel in einem Jahresbericht mehr sein darf." Dieses Verständnis, das Wettbewerber in anderen Ländern vielleicht erst entwickeln müssen, könne deutschen Unternehmen im europäischen Wettbewerb möglicherweise einen Vorteil verschaffen.
Kouveliotis sieht allerdings auch zahlreiche Aufgaben auf die Unternehmen zukommen. "Sobald die Richtlinie für ein europäisches Lieferkettengesetz durchgesetzt und zum nationalen Recht ausgerufen wird, müssen die Unternehmen reagieren und ihre Sorgfaltspflichten dementsprechend anpassen." Rechtsanwälte pflichten dem Ökonomen bei. "Ich denke schon, dass der Wind rauer wird. Die EU-Richtlinie formuliert ein sehr umfangreiches Verständnis der Haftbarkeit von Unternehmen", analysiert Kärcher.
Rechtzeitig auf Gesetz vorbereiten
Ökonom Kouveliotis sieht besonders global agierende Unternehmen mit stark fragmentierten Lieferketten vor einer enormen Herausforderung: "Die Mängelidentifikation entlang ihrer gesamten Lieferkette kann sehr komplex und zeitaufwändig sein." Genau deshalb hatten sich viele Wirtschaftsvertreter skeptisch geäußert. Unternehmen fürchten zusätzliche Kosten, erhöhten Verwaltungsaufwand, unklare Rechtsbegriffe und die Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen. Ihnen rät Professor Kouveliotis: "Um der unternehmerischen Sorgfaltspflicht der nahenden EU-Richtlinie gerecht zu werden, sollten Unternehmen sofort beginnen, sich einen ganzheitlichen Überblick über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer Lieferkette zu verschaffen."
