Die Politik nimmt die Lebensmittelbetriebe in die Pflicht: Sie sollen nach dem Willen der EU-Kommission zukünftig an den Kosten für Hygienekontrollen vor Ort beteiligt werden. Bund und Länder planen gerade ein entsprechendes Gesetz. Bäcker und Metzger brauchen bislang noch keine Kosten fürchten – für kleine Betriebe sollen Sonderregelungen gelten.
Jana Tashina Wörrle

Pferdefleisch in Tiefkühlkost, Gammelfleisch und Dioxin-Eier: Deutschlands Lebensmittelbetriebe können nicht richtig kontrolliert werden, da Personal fehlt, warnte der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure nachdem im Frühjahr dieses Jahres ein Skandal dem anderen folgte. Die Zahl der Kontrolleure von derzeit rund 2.400 müsste auf bis zu 3.900 aufgestockt werden, lautete die Forderung für Deutschland.
Handwerksbetriebe zahlen nicht
Bund und Länder sind nun gerade dabei ein neues, effizienteres Kontrollsystem auf die Beine zu stellen. Ob zukünftig mehr Kontrolleure im Einsatz sein werden, steht noch nicht fest. Um mehr Geld für die Kontrollen zur Verfügung zu haben, sollen voraussichtlich aber die Unternehmen mit zur Kasse gebeten werden. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission, über den die deutsche Verbraucherminister gerade beraten, sollen Lebensmittelbetriebe künftig selbst für die Kontrollen bezahlen.
"Die Frage einer Kostenbeteiligung der Wirtschaft an amtlichen Lebensmittelkontrollen wird derzeit in EU-Gremien sowie zwischen Bund und Ländern beraten", bestätigt ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung. Nach den jetzigen Plänen wären Handwerksbetriebe jedoch nicht betroffen. " Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben und deren Bilanzsumme nicht über zwei Millionen Euro im Jahr liegt, sollen hierbei grundsätzlich ausgenommen sein", sagt der Ministeriumsmitarbeiter.
Doch die Beratungen stehen noch am Anfang. Die Einzelheiten einer möglichen Umsetzung seien noch mit den Bundesländern zu klären, die für die Lebensmittelkontrollen und damit auch für die Gebührenerhebung zuständig sind. Derzeit berate eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die offenen Fragen.
Wirtschaft zur Kasse bitten
Wenn alles klappt, soll das Gesetz 2016 in Kraft treten. Die geplante Novelle der europäischen "Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts" ist Teil der Aktionen, die die Bundesregierung als Konsequenz auf die jüngsten Lebensmittelskandale erlassen hat.
Damals kündigte Verbraucherministerin Ilse Aigner an, dass die zuständigen Überwachungsbehörden besser ausgestattet werden müssten. "Wenn manche Länder dies aus finanziellen Gründen nicht leisten können, müssen sie die Möglichkeit nutzen, die Wirtschaft zur Kasse zu bitten", sagte Aigner und verwies schon damals auf eine Ausnahmen für handwerkliche Betriebe. Bäcker, Metzger und andere Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk müssen nun darauf hoffen, dass die Pläne ungeändert umgesetzt werden.