Seit der 2006 eingeführten Vorfälligkeit der Sozialversicherung müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag im Monat zahlen. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem Liquiditätseinbußen und viel Bürokratie. Ein Antrag zur Abschaffung der Vorfälligkeit liegt vor. Doch wie geht es weiter?

Die CDU und CSU haben Annäherungsversuche gestartet. Grund dafür: die Vorfälligkeit der Sozialversicherung. Laut Informationen des "Handelsblatt“ habe sich der Wirtschaftsflügel der CDU mit der CSU auf die Abschaffung der vorgezogenen Zahlungspflicht verständigt.
Laut Informationen der "Deutschen Handwerks Zeitung“ liege ein Antrag in der CDU/CSU-Fraktion zwar vor, eine Einigung sei aber derzeit noch nicht in Sicht. "Innerhalb der Fraktion gibt es immer wieder Forderungen nach einer Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die allerdings derzeit finanziell nicht zu stemmen sind“, sagt ein Sprecher der Fraktion.
Die damalige Große Koalition hat die vorgezogene Abgabepflicht der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt, um die Einnahmen der Rentenversicherung einmalig auf 20 Milliarden Euro zu erhöhen. Unternehmen müssen die Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag für den Folgemonat zahlen. Vor der Reglung war es bis zum 15. des Folgemonats. Der Engpass in der Sozialversicherung ist allerdings längst behoben. 2012 ist ein Überschuss von 15,8 Milliarden Euro in der Sozialversicherung verbucht worden.
FDP begrüßt Vorstoß
Die FDP begrüßt die Annäherung der CDU und CSU. Gegenüber dem "Handelsblatt“ äußert sich Generalsekretär Patrick Döring: "Wir stehen bereit, diese Belastungen wieder zurückzunehmen.“ In ihrem Entwurf Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 sprechen sie sich dafür aus, die vorgezogene Zahlungspflicht abzuschaffen.
Auch das Handwerk bezieht klar Stellung zur Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. In ihrer Broschüre zu "Erwartungen des Handwerks zur Bundestagswahl 2013“ schreibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) folgendes:
"Die mit der 2006 eingeführten vorgezogenen Beitragsfälligkeit einhergehenden Liquiditätseinbußen und bürokratischen Belastungen können nur beseitigt werden, indem die Beitragsfälligkeit wieder an die Lohn- und Gehaltszahlung anknüpft.“ cle