Bundesrat Winterreifen: Konkretere Vorschriften und höhere Strafen

In Deutschland gilt künftig eine Winterreifenpflicht. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung zu, wonach Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren dürfen.

Winterreifen: Konkretere Vorschriften und höhere Strafen

Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig mit 40 Euro doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollen sogar 80 Euro fällig werden, bisher sind es 40 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Die Abkürzung steht für Matsch und Schnee. "Auch Ganzjahresreifen fallen darunter", erklärte das Bundesverkehrsministerium. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

Schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lastwagen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen. Auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind wegen ihrer grobstolligen Bereifung von der Winterreifenpflicht befreit.

Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sieht die Verordnung ausdrücklich nicht vor. "Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich", erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU).

Die Regelung wird jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Tag darauf – voraussichtlich nächaste Woche – in Kraft.

Der Automobilclub ADAC zeigte sich zufrieden mit der Bundesratsentscheidung, weil nun "endlich Klarheit" herrsche. Entgegen der vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimetern empfiehlt der ADAC jedoch ein Mindestprofil von 4 mm. "Dieses sorgt für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen", erklärt der Verband.

pc/dapd