Rentenpaket im Detail Rente mit 63: Ruhestand nach 45 Beitragsjahren

Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist Teil des Rentenpakets der Großen Koalition. Alle wichtigen Fakten dazu kurz und bündig zusammengefasst.

Ab Juli 2014 gilt die Rente mit 63. Die Hauptvoraussetzung ist, dass Arbeitnehmer mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können. - © Foto: Marco Antonio Fdez/fotolia

Beschäftigte, die die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen möchten, müssen 45 Beitragsjahre in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf auf dem Rentenkonto nachweisen.

Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung zählen Insbesondere folgende Zeiten zu den 45 Beitragsjahren:

  • Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
  • bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
  • Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen , wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Beschäftigung vorhanden sind
  • Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld

Was nicht berücksichtigt wird

Nicht berücksichtigt werden die Zeiten, in denen eine Berufsschule, Fachhochschule oder Hochschule besucht worden ist. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld II zählt nicht zu den 45 Beitragsjahren. Allerdings zählen bis zu fünf Jahre Arbeitslosengeld I  zu den 45 Beitragsjahren. Allerdings sollen die letzten zwei Jahre vor Renteneintritt nicht berücksichtigt werden. Dafür wird ein sogenannter "rollierender Stichtag" eingeführt.

Dieser soll verhindern, dass Arbeitnehmer mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten, zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I beziehen und dann in Rente mit 63 gehen.

Ab wann kann die Rente mit 63 in Anspruch genommen werden?

Wer 63 Jahre oder älter ist und noch keine Altersrente bezieht, kann laut Gesetz ab 1. Juli 2014 ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen können, vorausgesetzt, dass alle Bedingungen dieser Altersrente erfüllt sind. Für die Geburtenjahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Auch wenn Arbeitnehmer Anspruch auf die Rente mit 63 haben, sind sie nicht verpflichtet, diese auch in Anspruch zu nehmen. Sie können weiterarbeiten.

Die abschlagsfreie Rente mit 63 hat auch Auswirkungen auf bestehende Altersteilzeitverträge . Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) hat dazu alle wichtigen Fragen und Antworten zusammengestellt. Auch über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Rentenleistung wird derzeit diskutiert. Neben der Rente mit 63 ist die Mütterrente als Zusatzleistung zur Rente sowie die Flexi-Rente Teil des Rentenpakets. Die DHZ hat auch dazu alle wichtigen Fakten auf ihrer Internetseite zusammengefasst.

Verwandte Links:

Witwenrente: Alle wichtigen Fakten .

Mütterrente: Auswirkungen auf die Witwenrente cle