Ab 1. Juli 2015 soll es einen Meisterbrief für das Kosmetik-Gewerbe geben. Damit sollen Kosmetiker und Kosmetikerinnen ihre Qualifikation besser nachweisen können.
Im wiedervereinigten Deutschland gab es bisher keine Meisterprüfung für Kosmetiker und Kosmetikerinnen. Das soll sich nun ändern. "Am 1. Juli 2015 tritt erstmalig eine Meisterprüfung für das Kosmetiker-Gewerbe in Kraft", heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Vor der Wende gab es allerdings bereits einen Kosmetikmeister in der DDR. Nun werde wieder die Grundlage für den Erwerb eines bundeseinheitlichen, meisterlichen Befähigungsnachweises im Kosmetiker-Gewerbe geschaffen. "Ein wichtiger Schritt", meint Robert Fuhs, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerkes.
Ziel: Qualitätssiegel zur Kundenorientierung
Damit könnten die Kunden nachvollziehen, dass der Kosmetiker oder die Kosmetikerin einen bestimmten Qualitätsstandard habe, sagt Fuhs, der die Meisterprüfungsverordnung für das Kosmetiker-Gewerbe im Vorfeld geprüft hat. Dies sei umso wichtiger, da es sich bei der Kosmetik um ein handwerksähnliches Gewerbe handele und für die selbstständige Gewerbeausübung keine Meisterpflicht bestehe.
Keine Niveauunterschiede zu zulassungspflichtigen Gewerken
Wie das Ministerium weiter mitteilt, werden in den Meisterprüfungen für handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B zur Handwerksordnung) die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke. Es gebe keine Niveauunterschiede. Tragendes Prüfungselement sei ein Meisterprüfungsprojekt und ein Fachgespräch. Dabei soll die Meisterprüfung sowohl Gesellen einer dualen Ausbildung sowie Absolventen von Fachschulen offen stehen. Derzeit werden nach Angaben des Ministeriums rund 500 Kosmetik-Nachwuchskräfte in bundesweit knapp 49.000 Kosmetik-Betrieben ausgebildet. bir
