Mit einem neuen Gesetz will die Bundesjustizministerin Verbraucher bei Geschäften im Internet und am Telefon künftig besser vor Abzockern schützen. Nicht im Blick hat sie dabei jedoch die sogenannten Adressbuchschwindler, die vornehmlich im Handwerk zuschlagen – seit einigen Monaten vermehrt per Telefon. Wem das neue Gesetz nützt und wie sich Betriebe gegen den Adressbuchbetrug wehren können.
Jana Tashina Wörrle

Die Abzocke mit dubiosen Branchenverzeichnissen ist schon seit langem bekannt. Doch immer wieder werden kleine Betriebe, viele davon aus dem Handwerk, Opfer der Adressbuchschwindler. Diese bieten entweder per Post oder am Telefon eine kostenlose Aktualisierung der Adressdaten an oder plaudern nur ganz unverbindlich, um kurze Zeit später eine dicke Rechnung zu schicken.
Angeblich sei ein Vertrag zustande gekommen, der nun die Kosten verursache. Nicht selten bezahlen die Betroffenen sofort, da die Betrüger mit rechtlichen Folgen drohen. Doch Mahnungen sind schnell und einfach verschickt und Inkasso-Büros kann jeder anheuern wie auch andere Fälle von Internet- und Telefonabzocke schon oft gezeigt haben.
Abzocke kann weitergehen
Um dagegen vorzugehen, plant die Bundesregierung nun ein neues Gesetz. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit einem entsprechenden Entwurf gleich mehrere Probleme bekämpfen, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Einerseits wolle sie gegen dubiose Inkasso-Firmen und abmahnwütige Anwälte vorgehen und andererseits Verträge, die am Telefon geschlossen künftig erst dann wirksam werden lassen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden. Letzteres soll jedoch nur für Gewinnspielverträge gelten.
Die Abzocke mit überteuerten Branchenbucheinträgen kann also weitergehen. Eine schriftliche Bestätigung für Verträge, die angeblich am Telefon geschlossen wurden, soll hierbei weiterhin nicht erforderlich sein. "Dazu müssten wir grundsätzlich alle Geschäfte übers Telefon oder übers Internet unter solche einen Vorbehalt stellen – sogar das Bestellen einer Pizza", verteidigt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung .
Er bestätigte, dass für Verträge über Adressbucheinträge keine derartige Regelung geplant ist, die eine Bestätigung erforderlich macht. Mit dem neuen Gesetz könnten trotzdem Verbesserungen auf die Opfer der Branchenbuchschwindler zukommen. Nach Angaben der SZ plant Leutheusser-Schnarrenberger nämlich auch einen besseren Schutz vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen.
Es sei immer wieder vorgekommen, dass diese Firmen Forderungen eintreiben, die in Wahrheit gar nicht existieren, sagte die Ministerin. Deshalb müssten sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind, heißt es im Gesetzentwurf. Wie das in der Praxis aussehen soll, ist noch nicht bekannt.
Sofort Widerspruch einlegen
Hilfe gegen die Adressbuchschwindler bekommen die Betriebe von den Rechtsberatern der Handwerkskammern. So auch von Jürgen Gergely von der Handwerkskammer aus Mannheim. Er rät den Betroffenen, die per Telefon, per Post oder E-Mail Opfer des Adressbuchschwindels werden: Widerspruch gegen die Forderungen einlegen und abwarten. Meist erledige sich das dann von alleine, wenn die Betrüger merken, dass sich jemand wehrt und nicht einfach zahlt. Um den Betrieben den Widerspruch zu erleichtern, hat die Handwerkskammer Reutlingen dafür ein Musterschreiben verfasst, das kostenlos online abgerufen werden kann.
Wer per Post angeschrieben wird, kann sich zudem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH Az.: VII ZR 262/11) berufen. Demnach können die Anbieter der Branchenverzeichnisse kein Geld verlangen, wenn Sie nicht vorher ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen haben. Sie dürfen die Kostenklausel nicht mehr im Kleingedruckten verstecke.
Unterstützung gegen den Adressbuchschwindel
- Tipps zum richtigen Umgang mit unrechtmäßigen Forderungen erhalten Unternehmer bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern.
- Das Musterschreiben erhalten Sie hier.
- Mehr zum Urteil des Bundesgerichtshofs erfahren Sie hier.
- Hier lesen Sie die Geschichte eines Beispielfalls aus dem Handwerk .