Kolumne Wie sich Alleinerziehende weiterbilden können

Eine Teilzeitausbildung gibt Müttern und Väter die Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren, auch, wenn sie alleinerziehend sind. Gerade im Handwerk ist es möglich dadurch wieder ins Arbeitsleben einzusteigen, weiß Gastautor Peter Braune.

Mutter mit Laptop und Kinder sitzen am Tisch, Vogelperspektive.
Wer aufgrund der Kindererziehung nicht viel Zeit hat, sich aber trotzdem beruflich weiterbilden will, kann auf eine Teilzeitausbildung setzen. - © Spectral-Design - stock.adobe.com

Eine junge Frau musste sich von ihrem Mann trennen. Häusliche Gewalt gab den Ausschlag. Nun kümmert sie sich um ihre zwei Kinder, hält den Haushalt in Ordnung und muss natürlich sehen, irgendwie durch Arbeit finanziell über die Runden zu kommen. Aus verschiedenen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, konnte sie keine Lehre machen und erfolgreich abschließen. Es stellt sich die Frage, wie sie, trotz dieser verzwickten Lage, zu einem Berufsabschluss kommen kann.

Alleinerziehende stehen häufig vor der Herausforderung ihre Qualifizierung, die Familie und den Beruf miteinander vereinbaren zu müssen. Mütter, natürlich auch Väter, können nur bedingt die immer wieder erhobenen Forderungen nach Flexibilität und Mobilität erfüllen. Oft verhindern die fehlenden Abschlüsse eine bessere soziale Absicherung und damit erhöhen sich ihre wirtschaftlichen Risiken. Zwischen der Erwerbs- und Familienarbeit oder für die Phasen der Weiterbildung fehlen häufig die geeigneten Schnittstellen. In dünn besiedelten Regionen besteht sicher noch eine höhere Betroffenheit.

So läuft eine Teilzeitausbildung ab:

Schon vor vielen Jahren hat die eine oder andere Handwerkskammer eine Teilzeitausbildung möglich gemacht. Die Vorschrift eine tägliche Ausbildungszeit zu vereinbaren, wurde flexibel interpretiert. So konnten viele junge Mütter, in einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und einer täglichen Ausbildungszeit von sechs Stunden, ausgebildet werden.

Inzwischen ist diese Interpretation gesetzlich geregelt. Ganz offiziell gibt es die Teilzeitausbildung. Das geforderte, berechtigte Interesse liegt vor, wenn die Auszubildenden ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. Auch bei der Ausbildung von Behinderten kann eine Teilzeitausbildung in Betracht kommen.

Die Regelausbildungsdauer bleibt unverändert, zum Beispiel drei Jahre, gemäß der Ausbildungsordnung. Die wöchentliche Arbeitszeit, einschließlich des Berufsschulunterrichts, beträgt mindestens 25 Wochenstunden. Sofern die Teilzeitlehrlinge an genauso vielen Arbeitstagen wie die Vollzeitbeschäftigten arbeiten, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch. Findet die Teilzeitlehre an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Die Teilzeitlehrlinge erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die kann entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert sein. In der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit gibt es Fachkräfte, die über die ergänzenden Leistungen beraten. Auch Kindergeld und Wohngeld können beantragt werden. Über Möglichkeiten der Kinderbetreuung berät das Jugendamt.

Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten:

Trotz dieser flexiblen Lösung gibt es Personen, die auch nach diesem Modell keine mehrjährige Lehre durchstehen. Sie müssen in kleinen Schritten qualifiziert werden. Der Qualifizierungsprozess muss so gestaltet sein, dass der Ausstieg aus einer Qualifizierung und ein Einstieg in Arbeit möglich ist.

Eine andere Personengruppe hat schon erheblich Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in verschiedenen Unternehmen erworben. Es kam jedoch nie zum Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit, in einer Abschlussprüfung bei einer zuständigen Stelle, weil dafür Teile des angestrebten Ausbildungsberufes fehlen. Hier ist die Möglichkeit der Externenprüfung zu klären. Über die Möglichkeiten, ob und wann die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, beraten die Fachkräfte der zuständigen Kammern.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.