Kabinettsbeschluss zur CCS-Technologie - Brandenburg stört sich an Länderklausel Widerstand gegen Gesetz zur CO2-Speicherung

Trotz ihrer Zugeständnisse bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid muss die Bundesregierung mit Gegenwind aus den Ländern rechnen: Das wurde in ersten Reaktionen auf den Beschluss des Bundeskabinetts zur CCS-Speicherung am Mittwoch deutlich. Er macht den Weg für Modellprojekte frei, räumt den Ländern aber ein Vetorecht ein.

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Widerstand gegen Gesetz zur CO2-Speicherung

Berlin (dapd). Trotz ihrer Zugeständnisse bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid muss die Bundesregierung mit Gegenwind aus den Ländern rechnen: Das wurde in ersten Reaktionen auf den Beschluss des Bundeskabinetts zur CCS-Speicherung am Mittwoch deutlich. Er macht den Weg für Modellprojekte frei, räumt den Ländern aber ein Vetorecht ein. Diese Länderklausel kritisierte Brandenburg, das bisher einzige Land mit einer Pilotanlage. Thüringen teilte mit, dass seine Gebiete nicht für eine dauerhafte Speicherung taugen.

Der Gesetzentwurf zur "Demonstration und Anwendung" der CCS-Technologie verankere höchste Sicherheitsstandards, erklärte Wirtschaftsminister Rainer Brüderle. Das Bundesgesetz regelt Eignungsprüfungen des Untergrunds sowie die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Speichers und legt die Übertragung auf die öffentliche Hand nach einer 30-jährigen Frist fest. Die Länder könnten mit einem eigenen Gesetz bestimmen, dass die Erprobung der CCS-Technologie nur in bestimmten Gebieten möglich oder auch unzulässig ist.

Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, das laut Bundesumweltminister Norbert Röttgen noch im Herbst in Kraft treten soll. Röttgen verwies auf die geplante Überprüfung im Jahr 2017: "Über die Frage der großtechnischen Anwendung wird erst entschieden, wenn nach der Erprobungsphase die Unbedenklichkeit der CCS-Technologie nachgewiesen worden ist", versicherte er.

Beide Minister warben aus Technologie-, Klimaschutz- und exportwirtschaftlichen Gründen für die CO2-Speicherung. "Ich bin überzeugt davon, dass CCS wichtige Zukunftschancen eröffnet - für die weitere Nutzung von fossilen Energieträgern und zur Minderung von CO2-Emissionen in der Industrie", sagte Brüderle.

Das CCS-Verfahren wird derzeit in einer Pilotanlage in Brandenburg erprobt, für die unterirdische Speicherung fehlt aber bislang die Genehmigung. CCS steht für "Carbon Capture and Storage", zu deutsch "Kohlendioxid-Abscheidung und -Lagerung". Die Technik ist wegen seiner ökologischen und wirtschaftlichen Folgen umstritten. Die Umweltgruppe BUND lehnen CCS als "Feigenblatt" für den Neubau von Kohlekraftwerken ab. Der NABU kann sich die Technologie höchstens in der Zement- und Stahlindustrie vorstellen.

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärte: "Wenn Bundesländer mit Speicherkapazität sich der CCS-Verpressung entziehen könnten, "dann ist das Thema tot". So könne nationale Energiepolitik nicht gestaltet werden, kritisierte der SPD-Politiker.

Das Landesumweltministerium Thüringens vertrat die Ansicht, um dem Gesetz zuzustimmen, gebe es noch zu wenig Erfahrung mit der Technik. Ein Sprecher wandte sich im MDR auch gegen die Absicht, Lagerstätten nach einer gewissen Zeit in die Verantwortung der Länder zu übergeben.

Sachsen begrüßte zwar den Gesetzentwurf des Bundes, ließ sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat aber ausdrücklich offen. Der Sprecher des Umweltministeriums, Falk Hofer, verwies auf möglicherweise für eine Einlagerung geeignete Gebiete im Land. Allerdings stiegen diese nach Osten hin auf und es sei nicht auszuschließen, "dass dann verpresstes CO2 im Nachbarland Polen zutage tritt".

Die Grünen im Bundestag nannten das CCS-Gesetz "ein unhaltbares Zukunftsversprechen für eine klimafreundliche Kohleverstromung gegen den Willen vieler Menschen im Land".

dapd