Wichtig: Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Zwei persönliche Versicherungen sind für selbstständige Unternehmer unerlässlich: die Kranken- und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wichtig: Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Krankenversicherung ist mit der Gesundheitsreform seit April 2007 sogar verpflichtend. Selbstständige können sich zwar grundsätzlich aussuchen, ob sie lieber privat oder freiwilllig gesetzlich versichert sein wollen, wenn sie ihre Tätigkeit beginnen. Ist der Versicherungsschutz aber verloren gegangen, gilt:

  • Wer zuletzt privat versichert war, muss spätestens ab 1. Januar 2009 von seiner privaten Kasse zum Standardtarif versichert werden.
  • Wer zuletzt gesetzlich versichert war und jetzt ohne Versicherungsschutz ist, musste schon zum 1. April 2007 von seiner gesetzlichen Kasse zurückgenommen werden.

Welchen Tarif ein Existenzgründer wählen sollte, egal, ob in der privaten Krankenversicherung oder in einer privaten Zusatzversicherung zu seiner gesetzlichen Police, hängt von seiner persönlichen Situation ab. Eine Krankentagegeldversicherung beispielsweise ist dann sinnvoll, wenn dem Unternehmer tatsächlich Einnahmen wegbrechen, weil er krank ist. Ein Geschäftsführer einer GmbH dagegen, die auch im Krankheitsfall des Chefs weiter funktioniert, hätte gar keinen Anspruch auf die Krankentagegeldzahlungen, selbst wenn er sie versichert hätte.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere dann wichtig, wenn sich ein Handwerker von den Zahlungen zur Rentenversicherung befreien lässt. Denn wird er dauerhaft berufsunfähig, hat er keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, er muss dieses Risiko privat absichern.

Günther Reichenthaler, Sozialversicherungsexperte bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern, rät außerdem: „Wer privat bei einer Versicherungsgesellschaft gut krankenversichert ist, sollte hier auch das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern.“ Für diese Vorgehensweise sprechen nicht nur Mengenrabatte, die die Versicherungen bieten, sondern vor allem die Tatsache, dass es bei Grenzfällen in der Einstufung zwischen Krankheit und Berufsunfähigkeit keine Abstimmungsschwierigkeiten zwischen konkurrierenden Instituten geben kann.

dhz