Steuertipp Werbungskosten für Arbeitszimmer auch für Handwerksgesellen

Nutzt ein angestellter Handwerksgeselle zu Hause einen eigenen Raum für berufliche Zwecke und wird dieser Raum nicht zusätzlich privat mitbenutzt, steht ihm unter bestimmten Umständen ein Werbungskostenabzug in Höhe von 1.250 Euro zu. Ein aktuelles Urteil hilft dabei, die Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.

Steuertipp
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Nutzt ein Handwerksgeselle zu Hause einen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke und macht dafür in seiner Steuererklärung Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend, winken die Sachbearbeiter im Finanzamt oftmals ab und versagen den Werbungskostenabzug. Begründung: Ein Handwerker ist vor Ort bei Kunden tätig. Ein Arbeitszimmer braucht er nicht für seine Tätigkeit. Es ist schlichtweg nicht erforderlich.

Handwerksgesellen, die zu Hause aber sehr wohl arbeiten, unter anderem weil sie Stundenaufzeichnungen der vergangenen Woche nachschreiben, weil sie Fachliteratur lesen oder weil sie Kundenaufträge vorbereiten müssen, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, begrenzt jedoch auf 1.250 Euro pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hat das aktuell bestätigt. Es genügt, wenn ein Raum zu Hause ausschließlich beruflich genutzt wird und ein Arbeitnehmer für die im Arbeitszimmer verrichteten Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz hat. Dass er das Arbeitszimmer in nur sehr geringem zeitlichen Umfang für berufliche Arbeiten nutzt, steht dem Werbungskostenabzug nicht im Weg (BFH, Urteil v. 3.4.2018, Az. VI R 46/17; veröffentlicht am 24.3.2022).

Auch Homeoffice-Pauschale möglich

Scheitert der Werbungskostenabzug daran, dass das häusliche Arbeitszimmer auch privat mitbenutzt wird (weil zum Beispiel ein Bett in diesem Raum steht), kann der Arbeitnehmer in den Jahren 2020, 2021 und 2022 wenigstens die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag, bis maximal 600 Euro pro Jahr, als Werbungskosten abziehen. Das funktioniert aber nur an Tagen, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird. dhz