Bäcker und Metzger dürfen für ihre Waren nur noch dann mit einer besonders gesunden Wirkung werben, wenn sie sich dabei an die EU-Health-Claims-Verordnung halten. Ab dem 14. Dezember sind alle Werbeaussagen zu Nahrungsmitteln verboten, die nicht in der EU-Liste stehen.
Jana Tashina Wörrle

Werbeaussagen wie "Unser neues Fitnessbrot hilft beim Abnehmen" oder "Die Teewurst von Metzger Huber stärkt das Immunsystem" sind künftig nicht mehr erlaubt. Ab dem 14. Dezember gelten nämlich für alle gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen und den Hinweisen zu unverpackten Waren die Vorgaben der EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO). Diese gibt nun vor, welche Aussagen für die Werbung noch erlaubt sind und welche konkreten Formulierungen dafür gelten.
Von Detailvorschriften ausgenommen
Bäcker und Metzger, die unverpackte Waren verkaufen, sind jedoch nach Aussage des Bundesverbraucherministeriums von bestimmten Detailvorschriften ausgenommen. Sie dürfen grundsätzlich nur mit den Aussagen (Claims) werben, die nach der sogenannten Artikel-13-Liste von der EU-Kommission zugelassen sind.
Angaben zur Verzehrmenge und -häufigkeit des Produkts müssen sie jedoch nicht machen. Sie sind von den Artikeln 7 und 10 Absatz 2 a und b der HCVO ausgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, jedoch dass die übrigen Vorschriften der HCVO auch beim Verkauf loser Ware gelten, bestätigte eine Sprecherin der Ministeriums gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung.
Statt zu sagen, dass das neue Brot "fit und gesund macht" müssen nun die konkreten Formulierungen aus der Liste der EU bezogen auf die Inhaltsstoffe des Brotes verwendet werden. Bei Fleischereierzeugnissen ist es entsprechend der Inhalte genauso.
Neue Angaben folgen
Die Liste umfasst zurzeit 222 Angaben, für die die behauptete Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist und die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet hat. Dem Verbraucherministerium zufolge steht noch die Prüfung von rund 2.000 Angaben zu pflanzlichen und etwa 200 anderen Stoffen, darunter Mikroorganismen, aus.
Den Gesetzestext und die vollständige Liste mit allen erlaubten Formulierungen erhalten Sie hier.