Ausbildungsserie Wenn Azubis häufig zu spät kommen oder unentschuldigt fehlen

Kaum ist die Probezeit vorbei, kommt der Auszubildende regelmäßig zu spät oder fehlt unentschuldigt: Was können Ausbilder in solchen Situationen tun? Ausbildungsberater Peter Braune weiß Rat.

Arbeitsbeginn vor 40 Minuten und immer noch keine Spur vom Azubi? Bei wiederholtem Zuspätkommen kann der Chef eine Abmahnung aussprechen. - © psdgraphicscom - stock.adobe.com

Wenn ein Lehrling mehrfach zu spät kommt und außerdem immer wieder unentschuldigt fehlt, können Chefs nach einem bestimmten Schema vorgehen. Zunächst sollte geklärt werden, was als unentschuldigte Fehlzeit zu bewerten ist. Das ist immer dann der Fall, wenn den Ausbildenden der Grund für eine mögliche Abwesenheit unbekannt ist und keine aktuelle Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Eine mögliche Ursache für dieses Verhalten könnte sein, dass den Lehrlingen nicht bekannt ist, wie sie sich zum Beispiel im Krankheitsfall verhalten sollen. Oftmals ist auch ein Mangel an Disziplin oder Routine der Grund. In seltenen Fällen handelt es sich jedoch um eine bewusste Respektlosigkeit oder gar um eine aktive Verweigerung durch Fernbleiben.

Unterscheiden zwischen einmaligem und wiederholtem Verhalten

Wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt, sollten Chefs den Lehrling anrufen, um sich nach dem Fehlgrund zu erkundigen. Dabei sollten sie freundlich, wertschätzend und gelassen bleiben, damit die entstandene Beziehungsebene keinen Schaden nimmt. Zurück im Betrieb bekommt der Lehrling ein Merkblatt mit den wichtigsten Regeln. Es werden die Konsequenzen bei einer Wiederholung aufgezeigt. Hilfreich ist, bei dem Lehrling das Verständnis für die betrieblichen Abläufe zu schaffen.

Handelt es sich um ein wiederholtes Verhalten, ist ein Gespräch erforderlich. Dabei bleibt der Meister oder die Meisterin beharrlich und konsequent. Dem Lehrling muss am Ende klar sein, dass die Fehlzeiten in jedem Fall fehlende Ausbildungszeiten sind und ein solches Verhalten einen Einfluss auf die Zulassung zur Abschlussprüfung haben kann.

Hürden für fristlose Kündigung hoch

Das angemessene Verhalten während der Berufsausbildung schließt Pünktlichkeit mit ein. Das bedeutet, bei bewusstem Fehlverhalten beziehungsweise verschuldeten Verspätungen darf der Vorgesetzte dem Lehrling eine Abmahnung wegen Zuspätkommen oder unentschuldigten Fehlzeiten erteilen. In der Regel wird im Wiederholungsfall eine Abmahnung noch keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Insbesondere wenn das Lehrverhältnis schon weit fortgeschritten ist, der Lehrling sich sonst nichts zu Schulden kommen hat lassen oder die Gesellenprüfung kurz bevorsteht.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.