Ein ganzes Paket neuer Regeln soll dafür sorgen, dass weniger Abfall entsteht und mehr wiederverwertet wird. Dies gilt für Endverbraucher, aber auch für das Handwerk. Die Pläne zur Kreislaufwirtschaft im Überblick.
Jessica Schömburg

In Deutschland soll weniger Müll entstehen, und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wiederverwertet werden, statt in der Müllverbrennung zu landen. Um neue Regeln zum Umweltschutz auf den Weg zu bringen, hat der Bundestag Mitte September über Abfallvermeidung und Recycling diskutiert. Zwei Gesetze, die geändert werden sollen, sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Damit werden Vorgaben der EU zur Kreislaufwirtschaft umgesetzt.
Für Handwerker ergeben sich dadurch neue Vorgaben, aber auch Chancen für nachhaltiges Wirtschaften. "Das Handwerk hat eine lange Tradition darin, generationenübergreifend zu handeln und Verantwortung zu übernehmen – nicht nur, wenn es um Klimaschutz und schonenden Umgang mit Ressourcen geht. Diese Erfahrung gilt es zu nutzen", sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft biete beispielsweise für Reparaturdienstleistungen verbesserte Chancen. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks machen diese Leistungen aktuell sechs Prozent des Umsatzes der Betriebe aus.
Umweltfreundlicher bauen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das zentrale Gesetz im Abfallbereich. Es regelt unter anderem den Umgang mit rund 220 Millionen Tonnen mineralischen Abfällen, die jährlich in Deutschland bei der Modernisierung, der Renovierung, dem Neubau sowie bei Abbruchmaßnahmen anfallen. Das Gesetz soll eine schadstofflose Entsorgung und eine möglichst hochwertige Kreislaufführung der Stoffströme gewährleisten. Außerdem schafft es eine rechtliche Grundlage für weitere Gesetze rund um die Abfallvermeidung. Es muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und kann dann recht zeitnah in Kraft treten.
Eine zentrale Neuerung ist, dass der Bund, seine Behörden und Unternehmen verpflichtet werden, bei der Auftragsvergabe umweltfreundliche und ressourcenschonend Produkte zu bevorzugen. Auch, wie gut sich Dinge reparieren lassen oder ob sie Schadstoffe enthalten, kann dabei eine Rolle spielen, solange nicht zu hohe Mehrkosten entstehen.
Dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) geht diese Verpflichtung nicht weit genug. Der Verband hätte sich gewünscht, dass künftig auch Länder und Kommunen verpflichtet werden umweltschonende Materialien zu bevorzugen. "Eine deutliche Steigerung des Baustoffrecyclings kann nur gelingen, wenn diese Vergabepraxis weiter greift. Auch Länder und Kommunen müssen diese Pflicht ernsthaft mittragen und rechtlich verankern", sagt Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) weist hingegen darauf hin, dass der Bund diese Verpflichtung nur für eigene Behörden bestimmten kann, aber nicht für die Kommunen und Länder. Zudem könnten sich Vergabeentscheidungen noch öfter juristischen Angriffen ausgesetzt sehen. "Das Vergaberecht ist schon jetzt sehr komplex. Wenn die Vergabestellen auch noch auf die Beschaffenheit der Produkte achten müssten, benötigen sie hierfür klare Bewertungskriterien wie Ökolabel oder Ökobilanzen", sagte eine Sprecherin des VKU.
Ein weiterer Kritikpunkt des Baugewerbes betrifft die abfallrechtliche Verantwortlichkeit für Bauaufträge. Bauherren sollten für die Entsorgung der Abfälle verantwortlich sein, so würde bereits in der Planung ein sparsames Entsorgungskonzept berücksichtig werden, so der ZDB.
Aktuell würden sich Bauunternehmen auf Ausschreibungen bewerben, die unvollständig oder schlecht recherchiert sind, so der ZDB. Erst während der Bauarbeiten werde der organisatorische und finanzielle Aufwand für die Entsorgung deutlich. Das führe zu einer wesentlichen Steigerung der Entsorgungskosten, der Recherche nach passendenden Entsorgungswegen und zu unnötigen Verzögerungen des Bauablaufs.
Weniger Retouren vernichten
Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz werden außerdem rechtliche Grundlagen gelegt für weitere Pläne zum Umweltschutz, zum Beispiel für die "Obhutspflicht" und die "Beteiligung der Hersteller an kommunalen Reinigungskosten".
Die Bundesregierung plant mit der neuen "Obhutspflicht" eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Händler sollen grundsätzlich verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Außerdem soll eine neue Transparenzpflicht eingeführt werden, wonach Hersteller und Händler deutlich nachvollzierbar dokumentieren sollen, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden.
Einwegplastik reduzieren
Nach einer aktuellen Studie des VKU zahlen Städte und Gemeinden in Deutschland jährlich rund 700 Millionen Euro, um Parks und Straßen von Zigarettenkippen, To-Go-Bechern und anderen Einwegplastik-Produkten zu reinigen sowie öffentliche Abfallbehälter zu leeren und die Abfälle zu entsorgen. Die Bundesregierung plant deshalb Hersteller von Einwegbechern oder Zigarettenkippen stärker an den Reinigungskosten zu beteiligen. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen. Auch hier stellt das Kreislaufwirtschaftsgesetz die rechtliche Grundlage. Die Details sind noch zu klären. Der VKU rechnet hier jedoch nicht mit einer schnellen Einigung. "Die Frist bis 3. Juli 2021, die laut EU- Kunststoffrichtlinie für die Umsetzung dieser Maßnahmen gesetzt ist, wird sehr wahrscheinlich nicht eingehalten werden."
Schneller wird dagegen das Verbot von Einwegplastik umgesetzt, das ebenfalls auf die Kunststoffrichtlinie der EU zurückzuführen ist. Hier haben viele Hersteller bereits jetzt auf umweltfreundlichere Materialien für Trinkhalme oder Einmal-Geschirr umgerüstet. Offiziell sollen Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, nach den Vorgaben der EU ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bundestag beschloss das entsprechende Gesetz am 17. September. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor.
Mehr Elektrogeräte recyceln
Künftig soll es leichter werden, alte Laptops oder Toaster loszuwerden. Große Supermärkte, die öfter Elektroartikel im Sortiment haben, sollen alte Geräte zurücknehmen müssen, wenn diese eine Kantenlänge bis 50 Zentimeter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmeter verpflichtet, die Grenze lag bei 25 Zentimetern. Größere Geräte müssen bisher und auch künftig nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde auch ein neues kauft. Der Gesetzentwurf wird nun innerhalb der Regierung abgestimmt.
Einer der größten Kritikpunkte des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH) wurde in der Novelle nicht ausgeräumt: Handwerker laufen nach wie vor Gefahr mit Herstellern gleichgesetzt zu werden. Elektro-Betriebe, die Produkte für einen Kundenauftrag zusammenfügen, würden in bestimmten Fällen im Sinne des Elektrogesetzes als Hersteller gelten und damit den Pflichten eines Herstellers unterliegen. Dies kann laut ZVEH bereits dann der Fall sein, wenn ein Kabel gekürzt und mit einem CEE-Stecker kombiniert wird.
Nach dem aktuellen Entwurf würden in vielen für das Handwerk relevanten Fällen Meldepflichten für Vertreiber entfallen. Allerdings fordert der Verband, dass auch die Bestellpflicht für einen Abfallbeauftragten gestrichen wird, zur bürokratischen Entlastung. Besonders kleine Betriebe, die die Rücknahme alter Elektrogeräte als kostenlosen Service angeboten hatten, haben diesen Dienst eingestellt, weil sie die Bestellpflicht mit ihrem Personal nicht erfüllen können.
Der Verband lobt zwar, dass erstmals auch E-Commerce-Plattformen und der Lebensmitteleinzelhandel erfasst werden. Deutlichen Nachbesserungsbedarf sehe man aber noch hinsichtlich der Gleichbehandlung. Online- und stationärer Handel würden weiterhin wesentlich strengeren Regeln unterliegen als E-Commerce-Plattformen.Weitere Pläne zum Umweltschutz
Plastiktütenverbot: Das Bundeskabinett hat das Verbot von klassischen Plastiktüten an der Ladenkasse schon Ende 2019 beschlossen. 1,6 Milliarden Tüten im Jahr will Umweltministerin Schulze damit einsparen, dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse würden aber ebenso erlaubt bleiben wie stabilere Tüten. Allerdings hängt der Entwurf im parlamentarischen Verfahren fest.
Batteriegesetz: Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Die Sammelquote für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht – allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent. Aus der Opposition hatte es zusätzliche Forderungen gegeben, etwa nach einem Pfandsystem, neuen Regeln für die Rücknahme etwa von E-Bike-Batterien, höheren Sammelquoten oder zur Verhinderung von Bränden. Für Endverbraucher ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Sie können ihre Batterien weiterhin im Handel oder auf den Recyclinghöfen zurückgeben.