Wer einen kranken oder pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause hat, sucht in der Regel händeringend nach einer bezahlbaren Rundumbetreuung. Seit 1. Mai ist der Weg zu einer legalen Pflegehilfe aus Osteuropa deutlich leichter. Familien können jetzt Kräfte etwa aus Polen oder Ungarn auf eigene Faust fest einstellen.
Weniger Hürden für die Pflegehilfe aus Osteuropa
Düsseldorf/Bonn (dapd). Wer einen kranken oder pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause hat, sucht in der Regel händeringend nach einer bezahlbaren Rundumbetreuung. Seit 1. Mai ist der Weg zu einer legalen Pflegehilfe aus Osteuropa deutlich leichter. Familien können jetzt Kräfte etwa aus Polen oder Ungarn auf eigene Faust fest einstellen. Diese brauchen keine Arbeitserlaubnis mehr und können uneingeschränkt in Deutschland ihr Geld verdienen. Tausende ausländische Frauen, die seit Jahren schon Kranke unterstützen, können nun problemlos raus aus der Schwarzarbeit. Doch es gibt nach wie vor Fallstricke. Und die Legalität hat ihren Preis.
Bislang war der Weg über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn der einzig rechtlich saubere, um sich eine Hilfskraft legal ins Haus zu holen. Das war aufwendig und dauerte oft bis zu sieben Wochen. Seit 1. Mai kann jeder kurzerhand in Eigenregie eine Pflegehilfe aus den acht EU-Ostländern Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen engagieren. Ausgenommen sind nur Rumänien und Bulgarien.
Wer keine Kontakte ins Ausland hat, kann sich von der ZAV in jedem Fall beim Anheuern von Personal helfen lassen, auch bei plötzlichen Pflegefällen, sagt ZAV-Sprecherin Marion Rang: "Es ist für alle Seiten leichter und schneller als früher."
Bei Fragen zur Einstellung hilft auch die örtliche Arbeitsagentur weiter. Wer privater Arbeitgeber werden wolle, habe immer noch genug bürokratischen Aufwand zu erledigen, betont Heike Nordmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört, die Hilfe - ob neu oder schon länger im Haushalt - beim Einwohnermeldeamt anzumelden und ihr eine Lohnsteuerkarte vom Finanzamt zu besorgen. Bei der Bundesagentur für Arbeit muss zudem eine Betriebsnummer beantragt werden. Das kann unter der Rufnummer 01801/66 44 66 erledigt werden. Außerdem muss die Pflegekraft bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Zudem muss eine Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft abgeschlossen werden.
Essenziell ist schließlich der Arbeitsvertrag. Als Arbeitszeit kann beispielsweise die 38,5-Stunden-Woche sowie ein Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen vereinbart werden. "Auch wenn die Frauen im Haushalt leben, ist ihre Arbeitskraft nicht rund um die Uhr abrufbar", sagt Fachfrau Nordmann. Es gelte das deutsche Arbeitsschutzgesetz. Mehr als acht Stunden am Tag respektive 48 Stunden pro Woche darf die Hilfskraft nicht beschäftigt werden. Mindestens ein Tag pro Woche muss sie außerdem freibekommen.
Der Gesetzgeber hat auch ihre Aufgaben genau abgesteckt. Erlaubt sei alles, was ein Angehöriger auch machen könnte, erläutert Rang. Dazu gehört nicht nur, das Essen zu kochen, sondern den Kranken auch zu füttern. Oder etwa die Unterstützung beim Toilettengang, beim Aufstehen und Schlafengehen, beim Waschen, Baden, Duschen, Kämmen, bei der Haut-, Mund- oder Nagelpflege.
Sobald es aber um das Wechseln von Verbänden geht, um das Setzen von Spritzen oder um das Verabreichen von Medikamenten, müssen Angehörige einen Pflegedienst einschalten. "Wir raten dringend, medizinische Aufgaben in die Hände von Profis zu geben", betont Nordmann. Finanziell hilft dann die Pflegekasse mit Pflegesachleistungen weiter.
Mit Lohndumping lässt sich keine Hilfe ins Haus holen. Die Frauen aus Osteuropa wüssten genau, was ihre Arbeit wert ist, betont Nordmann. Der private Arbeitgeber sollte sich an den Mindeststundenlöhnen im Pflegebereich von 8,50 Euro (im Westen) beziehungsweise 7,50 (im Osten) orientieren. Oder er richtet sich nach den gewerkschaftlichen Tariflöhnen. Diese liegen derzeit je nach Bundesland zwischen 1295 und 1499 Euro im Monat.
Dazu kommen noch Kosten für die Sozialabgaben, beispielsweise für die Krankenversicherung. Werden der Frau Unterkunft und Verpflegung gestellt, dürfen wiederum fast 400 Euro vom Bruttolohn abgezogen werden.
Unterm Strich müssen private Arbeitgeber pro Monat zwischen 1.500 bis 2.000 Euro einkalkulieren, so die Schätzungen des ZAV. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der Anspruch auf Pflegegeld. Je nach Pflegestufe gibt es zwischen 225 bis 685 Euro im Monat.
In jedem Fall hilft auch der Fiskus mit, wenn die Betreuung nicht schwarz beschäftigt wird. Ausgaben bis maximal 4.000 Euro können von der Steuer abgesetzt werden. "Der Steuervorteil plus das gute Gewissen machen die Entscheidung für den sauberen Weg dann doch meist attraktiv", sagt Nordmann. Beratung bietet unter anderem die ZAV Internationale Arbeitsvermittlung in 53017 Bonn, Telefon 0228/ 713 14 14,
zav.de
vz-nrw.de/link568971A.html
dapd
