Wegen Streik oder Unwetter sitzt der Arbeitnehmer unfreiwillig am Urlaubsort fest. Muss der Arbeitgeber die verpassten Arbeitstage bezahlen?

Manche Menschen freuen sich vielleicht über ein paar zusätzliche Tage am Urlaubsort. Doch für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bedeutet es puren Stress, wenn sie ungeplant am Urlaubsort festsitzen und dadurch nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren können. Auch für Arbeitgeber ist diese Situation unschön.
Die Frage ist: Welche Rechte haben Arbeitgeber und welche Konsequenzen drohen Arbeitnehmern, wenn sie aufgrund von Streik, Flugausfällen, Unwettern oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz sind?
Kein Anspruch auf Bezahlung für verpasste Arbeitstage
Über eine Sache sollten sich Arbeitnehmer laut der Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür im Klaren sein: "Für die ausgefallene Zeit besteht kein Anspruch auf Vergütung." Dennoch sollten sie sich umgehend mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um mögliche Lösungen zu besprechen. Häufig können Urlaubstage oder Überstunden genutzt werden, um die Fehlzeiten auszugleichen.
Sorge vor weiteren Konsequenzen müssen Arbeitnehmer für gewöhnlich nicht haben. Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen sind laut Oberthür in der Regel nicht gerechtfertigt, wenn das Beförderungsproblem unvorhersehbar war. Eine offene und rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber hilft, Missverständnisse zu vermeiden und gemeinsam eine faire Lösung zu finden. dpa
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).