Auswirkungen des Ukraine-Kriegs Weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Das Kabinett hat den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit um weitere drei Monate bis Ende September verlängert. Inzwischen sind es andere Branchen, die Arbeitsausfälle beklagen.

Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. "Kurzarbeit hat sich als ein wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der Covid-19 Pandemie gezeigt", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Jetzt wolle man den Betrieben mit der Verlängerung der aktuellen Regelungen für den Fall unter die Arme greifen, dass sich die Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte. Damit sollten die Beschäftigungsverhältnisse auch im dritten Quartal 2022 stabilisiert werden.

Ministerium: Kurzarbeit im verarbeitenden Gewerbe nimmt zu

Wie Heil weiter mitteilte, wird man in den nächsten Monaten genau beobachten, wie sich die Lage weiterentwickle. Schon jetzt zeigten sich die Herausforderungen in der veränderten Branchenzusammensetzung, teilte das Ministerium mit. So habe der Anteil von Kurzarbeit im verarbeitenden Gewerbe im Vergleich zum Jahresbeginn deutlich zugenommen, während die Kurzarbeit im Gastgewerbe und Handel deutlich zurückgehe.

Voraussetzungen bleiben erhalten

Nach dem aktuellen Beschluss soll Kurzarbeitergeld bis Ende September auch dann bezahlt werden, wenn nur mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von dem Arbeitsausfall betroffen sind. Vor der Corona-Pandemie lag die Schwelle bei einem Drittel der Beschäftigten. Auch werde auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes weiter vollständig verzichtet.

Pandemiebedingte Sonderregelungen laufen Ende Juni aus

Wie geplant auslaufen sollen zum 30. Juni weitere pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Dazu zählen höhere Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit. Bislang ist der verlängerte Bezug von Kurzarbeitergeld auf 28 Monate begrenzt. Künftig soll Kurzarbeitergeld maximal zwölf Monate beantragt werden können. Mit Auslaufen der Sonderregelungen werde der Tatsache Rechnung getragen, dass die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben und die davon ausgehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weggefallen seien. "Eine Verschärfung der pandemischen Situation mit einem erneuten Lockdown ist derzeit nicht zu erwarten", heißt es weiter.

Insgesamt hat die Bundesregierung für den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 knapp 45 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, wie das Bundeswirtschaftsministerium jüngst mitteilte.