Solo-Selbstständige können sich weiterhin bis zu 90 Prozent ihrer Weiterbildungskosten vom Staat erstatten lassen. Pro Person gibt es bis zu 4.500 Euro – und das jedes Jahr. Die Förderung läuft bis 2028. Was Sie jetzt wissen müssen.

Solo-Selbstständige können sich bis Ende Februar 2028 bis zu 90 Prozent ihrer Weiterbildungskosten vom Staat erstatten lassen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, wurde das Förderprogramm "Kompass – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" verlängert. Die maximale Fördersumme beträgt 4.500 Euro pro Jahr.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an Selbstständige ohne Angestellte, die seit mindestens zwei Jahren hauptberuflich am Markt tätig sind. Sie dürfen maximal einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen.
Wie funktioniert die Förderung?
Interessierte müssen sich zunächst an eine von bundesweit 30 Anlaufstellen wenden. Diese stellen nach einer kostenlosen Beratung einen sogenannten Qualifizierungsscheck aus. Damit können die Selbstständigen eine Weiterbildung ihrer Wahl buchen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Das BMAS fördert Kurse mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Die Weiterbildung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Möglich sind beispielsweise:
- Branchenspezifische Fortbildungen
- Berufliche Qualifizierungen
- Kurse zu digitalen Kompetenzen
- Betriebswirtschaftliche Weiterbildungen
Wie erfolgreich ist das Programm?
Seit Programmstart im Sommer 2023 haben die Anlaufstellen mehr als 2.500 Qualifizierungsschecks ausgestellt, berichtet das BMAS. Die Förderung wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert.
Wo gibt es weitere Informationen?
Detaillierte Informationen finden Interessierte in den FAQ auf der Webseite des Förderprogramms. Dort ist auch eine Liste aller Anlaufstellen für Erstberatungen verfügbar. tb/fre