Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verlängert das Förderprogramm für Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden bis Ende 2014. Eine Vor-Ort-Beratung wird weiterhin mit bis zu 300 Euro gefördert. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro.
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Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden.
Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann, welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig ermittelt der Berater den erforderlichen finanziellen Aufwand und errechnet die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition.
Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.
Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen sowie eine Liste der antragsberechtigten Energieberater/innen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de verfügbar.
dhz