Was vor der Ausbildung zu beachten ist
Grundvoraussetzung:
- Der Betrieb braucht zunächst eine Ausbildungsberechtigung. Diese erhält er von seiner zuständigen Kammer.
- Um einen Ausbildungsplatz bei der Agentur ausschreiben zu können, muss der den Arbeitgeber betreuende Vermittler sich die Bestätigung bei der Kammer zur Ausbildungsberechtigung einholen.
Überlegungen im Vorfeld:
- In welchem Bereich möchte ich ausbilden?
- Braucht der Betrieb Fachkräfte, die es nicht gibt – so kann die Ausbildung und Weiterqualifizierungen "gestaltet" werden?
- Kann der Auszubildende später übernommen werden (Idealfall)?
- Höhe des Ausbildungsgehaltes.
- Gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten, falls der Jugendliche aus einer entfernten Region kommt.
- Hilfreich und wichtig ist, den Kontakt zur Agentur für Arbeit, AGS, zu suchen, um sich zu informieren, ob die Besetzung einfach oder schwieriger sein wird – kann sich auf das gestellte Anforderungsprofil auswirken und um sich nach Fördermöglichkeiten (wichtig: vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages!) und andere Unterstützungsangebot vor und während der Ausbildung zu erkundigen.
dhz