Sonderkündigungsrecht und Zugangswechsel Lahmes Internet: Was dagegen hilft

Das Handwerk kämpft mit dem lahmen Internet – vor allem auf dem Land. Doch wer vom Internetanbieter eine schnelle Verbindung versprochen bekommt, hat auch ein Recht darauf. Wie Sie Ihren Internetzugang überprüfen und verbessern können.

Seit Jahren arbeiten die Netzbetreiber an der Beschleunigung des Internetzugangs. Viele Menschen sind aber immer noch vom Daten-Highway abgekoppelt. - © Foto: Gina Sanders/Fotolia

Mit ausreichendem Tempo im Netz zu surfen, bleibt in Deutschland oftmals den Menschen in den größeren Städten vorbehalten. Die Bundesregierung möchte das nun ändern und hat eine neue digitale Agenda beschlossen, von der das Handwerk allerdings noch nicht ganz überzeugt ist. 30 Prozent aller Handwerksbetriebe sind noch immer von den heute möglichen Internetgeschwindigkeiten abgeschnitten – und das zeigt auch wirtschaftliche Folgen.

Andererseits kommt es auch immer wieder vor, dass Internetanbieter eine schnelle Verbindung versprechen und im Vertrag festschreiben und dann nicht einhalten können. Doch dann haben Verbraucher Möglichkeiten sich zu wehren.

Verbindung selbst testen

So haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn der DSL- oder Kabelanschlusses dauerhaft nicht das bietet, was im Vertrag vereinbart wurde. Das legte das Amtsgericht Fürth (Aktenzeichen: 340 C 3088/08) in einem neuen Urteil fest. Allerdings sollte jeder, der von diesem Recht Gebrauch machen möchte, vorher die Anschlussgeschwindigkeit prüfen und gut dokumentieren.

Wie schnell die Internetleitung tatsächlich Daten überträgt, zeigt ein Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur, der unter initiative-netzqualität.de erreichbar ist. Die Datenübertragungsgeschwindigkeit lässt sich auch über die Steuerungssoftware zahlreicher Internet-Router ermitteln.

Wer regelmäßig weniger Datendurchsatz als vereinbart misst, sollte seinen Dienstanbieter kontaktieren. Manche Provider ermöglichen ihren Kunden in solchen Fällen einen Wechsel in günstigere Tarife oder bieten die Vertragsauflösung an.

Ist eine schnellere Verbindung technisch nicht möglich, kann in einigen Fällen ein Wechsel zum Internetzugang über den Mobilfunkstandard LTE eine Lösung sein. Dabei sollten sich Verbraucher aber darüber im Klaren sein, dass die häufig beworbene maximale Geschwindigkeit von 50 MBit/s nur in der Theorie funktioniert.

LTE noch nicht perfekt

Nach Angaben der Zeitschrift "c't" wird bei diesen Angeboten meistens verschwiegen, dass LTE-Basisstationen immer nur einen Kunden mit der maximalen Bandbreite versorgen kann. Schon bei zwei Nutzern kann die Basisstation nicht mehr beiden die zugesagte Geschwindigkeit bereitstellen. Je mehr Nutzer sich also per LTE mit dem Internet verbinden, umso weniger Geschwindigkeit erhält der Einzelne.

Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu den meisten DSL- oder Kabelanschlüssen bei LTE häufig Datenvolumentarife zum Einsatz kommen. Ist die eingeräumte Datenmenge verbraucht, wird der Nutzer wie bei den meisten Smartphone-Tarifen auf ein Bruchteil der Geschwindigkeit gedrosselt. dpa/dhz

Mehr zur neuen digitalen Agenda der Bundesregierung lesen Sie hier.>>>