Steuertipp Was ein vorläufiger Steuerbescheid für Steuerzahler bedeutet

Viele Steuerzahler sind verunsichert, wenn sie einen nach § 165 Abgabenordnung vorläufigen Steuerbescheid vom Finanzamt zurückgeschickt bekommen. Hier zwei mögliche Gründe, warum Steuerbescheide vorläufig sein können.

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Vorläufiger Steuerbescheid – Fall 1

Steht im Steuerbescheid bei Art der Steuerfestsetzung folgender Satz: "Der Bescheid ergeht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig"? Wenn ja, müssen Sie sich grundsätzlich keine Sorgen machen, dass Ihnen das Finanzamt eine Steuererstattung überweist und diese irgendwann wieder von Ihnen zurückfordert. Denn die Vorläufigkeit betrifft in der Regel laufende Musterverfahren beim Bundesfinanzhof und beim Bundesverfassungsgericht. Sollten diese Musterprozesse  zu Gunsten eines Steuerzahlers ausgehen, profitieren Sie aufgrund des Vorläufigkeitsvermerks automatisch und bekommen möglicherweise einen neuen Steuerbescheid mit einer höheren Steuererstattung.

Vorläufiger Steuerbescheid – Fall 2

Es kann aber auch passieren, dass Finanzamt einen Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig erlässt, weil ein Steuerzahler aus einer selbstständigen Tätigkeit Dauerverluste erzielt. Wird innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren kein Totalgewinn erzielt, kann das Finanzamt die Steuerbescheide wegen dieses Vorläufigkeitsvermerks vom ersten Verlustjahr an ändern und die Verluste steuerlich kippen. Dann drohen Steuernachzahlungen plus Nachzahlungszinsen. Das Finanzamt unterstellt bei Dauerverlusten, dass ein Steuerzahler sein Hobby steuerlich absetzen möchte (im Fachjargon; fehlende Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei). Ob sich der Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid auf solche Dauerverluste bezieht, kann man den Erläuterungstexten am Ende des Steuerbescheids entnehmen. dhz